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Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwendungen

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    Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwendungen

    hallo ihr steuerhelfer

    ich bin angestellter dachdecker und benötige hilfe beim ausfüllen der punkte auswärtstätigkeit und verpflegungsmehraufwendungen.

    meine fragen:

    gilt die material-lagerhalle als regelmäßige arbeitsstätte?
    dort wird lediglich der lkw mit arbeitsmaterial be-und entladen.

    verpflegung:

    ist dort jeder arbeitstag (bei mir 235 tage) anzugeben oder greift dort die 3 monate begrenzung?

    für ein paar tipps und hilfe wäre ich dankbar.

    viele grüße

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwendungen

    ich würde sagen regelmässige arbeitsstätte ist ggf. der betrieb, also der arbeitgeber. alternativ kann man auch angeben, das keine regelmässige arbeitsstelle vorliegt bei sog. einsatzwechseltätigkeit, was auf baustellen ja typisch sein dürfte.

    fahrtkosten kommen vermutlich eh nicht in betracht, wenn man im lkw des arbeitgebers mitfährt.

    bei den verpflegungsmehraufwendungen ist ja anzugeben, wie lange die einzelneauswärtstätigkeit dauerte, das wird als dachdecker wohl selten mehr als 3 monate pro baustelle sein...

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwendungen

      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
      bei den verpflegungsmehraufwendungen ist ja anzugeben, wie lange die einzelneauswärtstätigkeit dauerte, das wird als dachdecker wohl selten mehr als 3 monate pro baustelle sein...



      und genau darauf wollte ich ja hinaus.muss ich jede einzelne baustelle angeben oder gibt es die möglichkeit das ganze zu pauschalisieren..da ich ja nie länger als 2 monate an einer baustelle tätig bin.

      kann ich denn jetzt einfach alle werktage aus 2010 (bei einer 5 tage woche..abzüglich urlaub und krankheit) mit der 6€ pauschale angeben oder muss ich für jede baustelle eine neue auswärtstätigkeit ausfüllen.

      ich möchte eben nichts falsch machen aber auch nichts verschenken.

      vielen dank soweit

      grüße

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwendungen

        ich würde wohl ausfüllen:

        Anlage N, Seite 2, unterhalb Zeile 49

        ENTWEDER regelmässige arbeitstätte eben die firma fuer die man arbeitet, 01012010-31122010 und die tätigkeit die man ausführt

        ODER Kreuz bei keine regelmässige Arbeitstätte
        (was sich aber beisst, wenn man in zeile 32 was angeben musste, um die entfernungspauschale fuer den taeglichen arbeitsweg anzugeben, den man zB mit dem privaten PKW zurücklegt, bevor es von da aus mit dem firmen-fahrzeug zur baustelle geht, falls das so gemacht wird)

        dann auf seite 1. auswärtstätigkeit ganz oben bei Anlass eintragen Einsatzwechseltätigkeit, 01012010-31122010
        bei verpflegungsmehraufwand das erste Kreuz bei ununterbrochender einsatz jeweils weniger als 3 monate und die gesamtzahl der tage in zeile 52.

        Nachtrag:

        ALTERNATIV kann man sich das mit dem neueren Formular dieses Jahr vermutlich auch alles sparen und nur auf Anlage N, Seite 2 oberhalb Zeile 50 bei Kurzform die Zeile für selbstermittelten verpflegungsmehraufwand befuellen, irgendwas sinnvolles wie Einsatzwechseltätigkeit Dachdecker reinschreiben und die Summe (xxx Tage * 6 Eur) - dürfte aufs gleiche rauskommen.
        Zuletzt geändert von Falzo; 05.03.2011, 22:27.

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          #5
          AW: Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwendungen

          danke dir für deine hilfe!

          hatte es bereits in der kurzform (tage mal 6€) berechnen lassen war dann aber über die höhe der rückzahlung so positiv überrascht das ich ins grübeln kam.

          also..danke und beste grüße!

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