Hallo liebe Steuerexperten,
ich habe da mal eine Frage zur Funktionsweise der Umsatzsteuer(vor)anmeldung über den Jahreswechsel.
Folgendes vereinfachtes Beispiel bei quartalsmäßiger Voranmeldung
4. Quartal 2009:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 100 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.01.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 19 EUR ab.
Jahreswechsel
1. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.04.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
2. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.07.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
3. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.10.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
4. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.01.2011, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
Nach meinem (möglicherweise nicht korrekten) Verständnis ergibt sich daraus für das Jahr 2010 ein Vorausszahlungssoll bei der Umsatzsteuererklärung 2010 von 1x 19 EUR + 3x 38 EUR = 133 EUR.
Die dem Finanzamt geschuldete Umsatzsteuer beträgt ja aber eigentlich 4x 38 EUR = 152 EUR, so dass in Zeile 820 eine Abschlusszahlung von 19 EUR ausgewiesen wird.
Zahl ich die 19 EUR dann nicht eigentlich doppelt? Schließlich erfolgte ja im Januar 2011 eine Abbuchung von 38 EUR, die sich aus der USt-Voranmeldung zum 4.Quartal 2010 ergab.
Ich danke schon mal im Voraus für die Aufklärung meines Missverständnisses!
Viele Grüße
Maple
ich habe da mal eine Frage zur Funktionsweise der Umsatzsteuer(vor)anmeldung über den Jahreswechsel.
Folgendes vereinfachtes Beispiel bei quartalsmäßiger Voranmeldung
4. Quartal 2009:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 100 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.01.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 19 EUR ab.
Jahreswechsel
1. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.04.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
2. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.07.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
3. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.10.2010, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
4. Quartal 2010:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19%) = 200 EUR ... USt-Voranmeldung erfolgt am 10.01.2011, am Tag drauf bucht das Finanzamt 38 EUR ab.
Nach meinem (möglicherweise nicht korrekten) Verständnis ergibt sich daraus für das Jahr 2010 ein Vorausszahlungssoll bei der Umsatzsteuererklärung 2010 von 1x 19 EUR + 3x 38 EUR = 133 EUR.
Die dem Finanzamt geschuldete Umsatzsteuer beträgt ja aber eigentlich 4x 38 EUR = 152 EUR, so dass in Zeile 820 eine Abschlusszahlung von 19 EUR ausgewiesen wird.
Zahl ich die 19 EUR dann nicht eigentlich doppelt? Schließlich erfolgte ja im Januar 2011 eine Abbuchung von 38 EUR, die sich aus der USt-Voranmeldung zum 4.Quartal 2010 ergab.
Ich danke schon mal im Voraus für die Aufklärung meines Missverständnisses!
Viele Grüße
Maple
Kommentar