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Erst Selbständig, dann angestellt - Formular-Wirrwarr

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    Erst Selbständig, dann angestellt - Formular-Wirrwarr

    Ich habe bei meiner diesjährigen Steuererklärung (für 2010) das Problem nicht ganz
    durchzublicken

    ich war von Januar bis März 2010 selbständig und bin seit Anfang April 2010 angestellt.

    Seit Stunden kämpfe ich damit, beides mittels separater Formulare auseinanderzuhalten,
    doch es will nicht ganz gelingen.
    folgende Probleme:

    1. die im ersten Quartal noch im voraus einbehaltene Einkommenssteuer kann ich scheinbar nirgendwo eintragen; sie wird entsprechend bei der Prüffunktion und Simulation der Steuererklärung auch nicht berücksichtigt. Ich kann zwar die fürs erste Quartal noch abgeführte Umsatzsteuer eintragen (EUR), wo aber kann ich die bezahlte Einkommenssteuer von über 900 Euro eintragen?

    Bisher ergibt sich also folgende Berechnung:

    Einnahmen Jan-Mar + Einnahmen April-Dez = Einnahmen 2010
    abzüglich einbehaltener Lohnsteuer von April-Dez
    (der Abzug bereits abgeführter Einkommenssteuer Jan-Mar fehlt
    im Formular und bei der Endberechnung!)

    2. Seite 1 der Einnahmen Überschussrechnung meldet bei der
    Plausibilitätsprüfung den Fehler (rotes Feld), dass als Wirtschaftsjahr
    "entspricht dem Kalenderjahr 2010" eingetragen werden müsse.
    Dabei gilt diese doch nur für Januar bis ende März, was darunter auch
    anzukreuzen und einzutragen ist, führt bei der Prüfung aber immer
    wieder zu einer Fehlermeldung mit rot hinterlegtem Feld.
    Wer kann hier helfen?

    vielen Dank!

    #2
    AW: Erst Selbständig, dann angestellt - Formular-Wirrwarr

    1. ganz simpel: selbst zusammenrechnen und abziehen, diese vorauszahlung wird vom finanzamt berücksichtigt, im programm gibt es dafür kein feld - in der papiererklärung ja auch nicht...

    2. siehe §4a Abs. 1 Nr. 3 EStG
    Wirtschaftjahr ist ... für (nicht im Handelsregister eingetragene) Gewerbetreibende das Kalenderjahr.

    die Beendigung im Laufe des Jahres steht dem nicht Wege, bzw. interessiert für die EÜR an der Stelle nicht. also Kreuz bei Kalenderjahr rein, fertig.

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      #3
      AW: Erst Selbständig, dann angestellt - Formular-Wirrwarr

      ok danke!

      aber eine Frage noch bezüglich Punkt eins.
      heisst das in meinem Fall, die vorausgezahlte Einkommenssteuer muss ich
      von den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit abziehen?
      Ich denke nicht, denn weder bei "Betriebseinnahmen" noch "Betriebsausgaben"
      wäre dieser Abzug richtig.

      Oder meinten Sie damit, dass das Finanzamt dies automatisch abzieht
      (wobei es bei der Vorberechnung (Programmfunktion) nicht ersichtlich war)

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        #4
        AW: Erst Selbständig, dann angestellt - Formular-Wirrwarr

        ich meinte natuerlich rein in Bezug auf die berechnung muss man das gedanklich selbst noch vom ergebnis abziehen. es wird eben einfach nirgends eingetragen.

        das finanzamt beruecksichtigt die vorauszahlungen automatisch.

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