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Berechnung fehlerhaft?

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    Berechnung fehlerhaft?

    Hallo,

    endlich habe ich heute meine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber bekommen und kann meine Steuererklärung machen.

    Alle Daten eingegeben... und nun voller Hoffnung auf Plausi... alles ok! ... Steuerberechnung: nur 20,- € mehr als im Vorjahr???

    Ich bin ledig, keine Kinder, Steuerklasse I, normaler Arbeitnehmer, ... habe keine Zusatzversicherungen, nur 2 Riesterverträge (Anlage AV).

    Habe ich irgendwo was vergessen einzutragen?
    Ich dachte durch dieses Bürgerentlastungsgesetz mehr zu bekommen. Irgendwo im Netz habe ich mit einem Bürgerentlastungsrechner schon mal gerechnet, da stand am Ende deutlich mehr Rückerstattung.

    Kann es sein das die Berechnung fehlerhaft ist oder ist das doch die Beute von diesem Jahr?

    Vielleicht kann jemand helfen oder hat eine Idee?!

    LG

    #2
    AW: Berechnung fehlerhaft?

    kann keiner so einfach sagen. da greifen viel zu viele dinge ein, die das ergebnis in jegliche richtung beeinflussen koennen. nicht zuletzt wird auch jedes jahr versucht ueber die anpassung der lohnsteuerberechnung schon im vorfeld die entlastung einfliessen zu lassen (dadurch monatlich evtl. schon mehr netto gehabt?)

    wenn soweit alles gleich geblieben ist, finden sich die änderungen am ehesten im bereich Vorsorgeaufwendunge. wenn sie gesetzlich versichert sind und ggf. mit ihren KV-Beiträgen an oder unter der grenze der hoechstbeträge liegen, wird das was sie absetzen können auch nicht mehr.

    ansonsten findet sich _irgendwo im netz_ immer was, was günstiger ist. leider ist das finanzamt nicht _irgendwo im netz_ ;-)

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      #3
      AW: Berechnung fehlerhaft?

      kann es sein, dass das bürgerentlastungsgesetz schon in den lohnsteuertabellen 2010 eingearbeitet ist und beim monatlichen abzug berücksichtigt wurde?
      gruß f.

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        #4
        AW: Berechnung fehlerhaft?

        Mehr netto hatte ich nicht... Ich bin gesetzlich versichert, ja. Was sind denn die Höchsbeiträge für die KV?

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          #5
          AW: Berechnung fehlerhaft?

          für einen normalen nichtselbständigen arbeitnehmer 1900 euro. mit ausnahme der beiträge zur basisversorgung, die können auch abgesetzt werden, wenn sie höher liegen, dafür wird aber alles andere nicht mehr berücksichtigt.

          daher auch meine vermutung, wenn die beiträge zur basisversorgung nicht höher liegen, kommt man auch nicht so schnell in einen bereich, wo viel mehr als frueher abgezogen wird.

          die berechnung ist insgesamt allerdings etwas komplizierter, daher kann man kein pauschales urteil fällen. und 20 euro mehr erstattung sind besser als nix ;-)

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