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Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

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    Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Guten Morgen,

    ich habe vor zwei Tagen die Einkommenssteuererklärung von mir und meinem Mann angefertigt. Dabei habe ich festgestellt, dass ich Ende 2009 von meiner privaten Krankenkasse eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitger/Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren zugesandt bekommen habe.
    Ich hab es allerdings vergessen vorzulegen. Muss ich bzw. kann ich dies noch nachholen?
    Bzw. kann ich die Angabenn der Bescheinigung in die Steuer übernehmen, wenn ja wo?

    Ist das auch der Grund, warum meine Steuerberechnung mit folgendem Fehler abgebrochen wird?

    Fehlermeldung:
    Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen
    Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Bitte überprüfen Sie Ihre
    Eingaben.


    Vielen Dank schon mal.

    LG Jule84

    #2
    AW: Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Hallo,

    die Bescheinigung, die Sie Ende 2009 erhalten haben, war für die Berechnung der Lohnsteuer gedacht. Wenn Sie diese an Ihren Arbeitgeber weitergereicht hätten, hätte dieser Ihre Beiträge zum privaten Krankenversicherung im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen können.

    Das "Nachholen" ist im Grunde das, was Sie auch die letzten Jahre über gemacht haben - Sie geben in Ihrer Einkommensteuererklärung die Beiträge zu Ihren Krankenversicherungen an.

    Dabei sollten Sie die Werte aus der Bescheinigung (i. d. R. nur für einen Monat) auf das Jahr hochrechnen und entsprechend aufgeteilt eintragen. Nach der Fehlermeldung gehe ich mal davon aus, dass Sie alle Beiträge in einer Summe in die Zeile 31 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen haben. Richtig wäre aber eine Aufteilung auf die Zeilen 31, 32 und 35 (ggf. auch 36) - je nachdem, was in Ihrer Bescheinigung steht.

    Aktuell versenden allerdings die privaten Krankenversicherungen auch die vollständigen Bescheinigungen für 2010 (ähnlich der Lohnsteuerbescheinigung). Dort sollte auch genau aufgelistet sein, welchen Betrag Sie in welcher Zeile eintragen müssen. Am Besten fragen Sie hierzu kurz bei Ihrer Versicherung nach, wann Sie mit der Auflistung rechnen können.

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