Guten Morgen,
ich habe vor zwei Tagen die Einkommenssteuererklärung von mir und meinem Mann angefertigt. Dabei habe ich festgestellt, dass ich Ende 2009 von meiner privaten Krankenkasse eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitger/Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren zugesandt bekommen habe.
Ich hab es allerdings vergessen vorzulegen. Muss ich bzw. kann ich dies noch nachholen?
Bzw. kann ich die Angabenn der Bescheinigung in die Steuer übernehmen, wenn ja wo?
Ist das auch der Grund, warum meine Steuerberechnung mit folgendem Fehler abgebrochen wird?
Fehlermeldung:
Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen
Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Bitte überprüfen Sie Ihre
Eingaben.
Vielen Dank schon mal.
LG Jule84
ich habe vor zwei Tagen die Einkommenssteuererklärung von mir und meinem Mann angefertigt. Dabei habe ich festgestellt, dass ich Ende 2009 von meiner privaten Krankenkasse eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitger/Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren zugesandt bekommen habe.
Ich hab es allerdings vergessen vorzulegen. Muss ich bzw. kann ich dies noch nachholen?
Bzw. kann ich die Angabenn der Bescheinigung in die Steuer übernehmen, wenn ja wo?
Ist das auch der Grund, warum meine Steuerberechnung mit folgendem Fehler abgebrochen wird?
Fehlermeldung:
Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen
Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Bitte überprüfen Sie Ihre
Eingaben.
Vielen Dank schon mal.
LG Jule84
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