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wo trage ich den steuerfreien Jahresbetrag ein

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    wo trage ich den steuerfreien Jahresbetrag ein

    ich habe bis 31.Oktober 2010 Kurzarbeitergeld bekommen, also keine Lohnsteuer auf der Gehaltsbescheinigung.

    Für November und Dezember habe ich dann auf der Lohnsteuerkarte den Ehegattenunterhalt an meine geschieden Frau als Freibetrag eintragen lassen. Galt natürlich rückwirkend nur für den Monat der Eintragung und bis 31.12.2010

    Aus der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ist dieser vermerkt,
    Wie kann ich nun diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung eintragen?

    oder besser noch, wie wird dieser Freibetrag vom FA behandelt?

    danke
    Andy52

    #2
    AW: wo trage ich den steuerfreien Jahresbetrag ein

    Die Freibeträge werden nicht gesondert eingetragen.

    Sie müssen aber durch "Einzeleintragungen" in Ihrer Einkommensteuererklärung nachweisen, dass Sie den Freibetrag zu Recht bekommen haben. Die Angaben zu Ehegattenunterhalt werden beispielsweise in der zweiten Seite des Hauptvordrucks in den Zeilen 44 und 45 gemacht (Anlage U nicht vergessen - soweit die nicht schon vorliegt).

    Ansonsten müssen die Freibeträge durch die Angabe der tatsächlichen Werbungskosten, Behindertenpauschbeträge etc. bestätigt werden. Die Freibeträge stellen ja nur die *voraussichtlichen* Ausgaben im Jahr da. In der Einkommensteuererklärung werden hingegen die *tatsächlichen* Aufwendungen abgefragt.

    Kommentar


      #3
      AW: wo trage ich den steuerfreien Jahresbetrag ein

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Die Freibeträge werden nicht gesondert eingetragen.

      Sie müssen aber durch "Einzeleintragungen" in Ihrer Einkommensteuererklärung nachweisen, dass Sie den Freibetrag zu Recht bekommen haben. Die Angaben zu Ehegattenunterhalt werden beispielsweise in der zweiten Seite des Hauptvordrucks in den Zeilen 44 und 45 gemacht (Anlage U nicht vergessen - soweit die nicht schon vorliegt).

      Ansonsten müssen die Freibeträge durch die Angabe der tatsächlichen Werbungskosten, Behindertenpauschbeträge etc. bestätigt werden. Die Freibeträge stellen ja nur die *voraussichtlichen* Ausgaben im Jahr da. In der Einkommensteuererklärung werden hingegen die *tatsächlichen* Aufwendungen abgefragt.
      OK Danke, die weiteren seiten der Anlage N hatte ich ganz übersehen.

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