ich habe bis 31.Oktober 2010 Kurzarbeitergeld bekommen, also keine Lohnsteuer auf der Gehaltsbescheinigung.
Für November und Dezember habe ich dann auf der Lohnsteuerkarte den Ehegattenunterhalt an meine geschieden Frau als Freibetrag eintragen lassen. Galt natürlich rückwirkend nur für den Monat der Eintragung und bis 31.12.2010
Aus der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ist dieser vermerkt,
Wie kann ich nun diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung eintragen?
oder besser noch, wie wird dieser Freibetrag vom FA behandelt?
danke
Andy52
Für November und Dezember habe ich dann auf der Lohnsteuerkarte den Ehegattenunterhalt an meine geschieden Frau als Freibetrag eintragen lassen. Galt natürlich rückwirkend nur für den Monat der Eintragung und bis 31.12.2010
Aus der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ist dieser vermerkt,
Wie kann ich nun diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung eintragen?
oder besser noch, wie wird dieser Freibetrag vom FA behandelt?
danke
Andy52
Kommentar