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Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

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    Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

    Hallo zusammen,

    aus unerklärlichen Gründen tauchen die in der Anlage "Vorsorgewaufwand" gemachten Angaben bei der Berechnung nirgends auf. Egal was ich dort eintragen, das Ergebnis bleibt identisch.

    Hab ich ein Verständnisproblem oder ist das ein Bug?

    Vorab vielen Dank und Grüße
    Martin

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

    Guten Morgen SlashDD,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich noch ein wenig informiert und scheinbar sind die Beträge schlichtweg zu klein, als dass sie sich auswirken würden.

    Viele Grüße
    Martin

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

      Zitat von Martin M Beitrag anzeigen
      Ich habe mich noch ein wenig informiert und scheinbar sind die Beträge schlichtweg zu klein, als dass sie sich auswirken würden.
      wenn es sich nicht gerade um cent-beträge handelt, kann das eigentlich nicht sein.

      was jedoch sein kann, ist dass sie mit den beiträgen zur basisabsicherung ihrer krankenversicherung bereits die hoechstgrenze erreichn oder überschreiten, so das sich weitere ausgaben tatsaechlich nicht mehr auswirken.

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

        Hallo Falzo,

        ja, ich glaube so ist es, ich konnte es nur nicht so richtig ausdrücken.

        Vielen Dank und Grüße
        Martin

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

          Hallo Martin,

          ich habe das gleiche Problem. Wenn ich die gleiche Steuererklärung mit dem Programm von DATA BUHL mache, werden die Vorsogeaufwendungen (450.- €) berücksichtigt.
          Das ergibt bei der Steuerrückzahlung einen Unterschied von ca. 100,- € gegenüber Elster.
          Ich muss dazu sagen, dass ich Elster nicht mehr traue, für den 2009er Steuerbescheid hatte ich total falsche Rückzahlungsberechnugen bei 2 Mandanten.

          Elster 2009/2010 war auch ziemlich fehlerhaft, setzt sich dies hier fort?

          Danke für Erfahrungsberichte.

          Grüsse, herbfisch

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

            Derartige Fälle sind überhaupt nicht bekannt und wären mir vorgetragen worden.
            In Einzelfällen hat es sich jeweils herausgestellt, dass Falscheingaben vorkamen.
            Besonderheiten (Günstigerprüfung Kapitalerträge) beruhten auf unterschiedlichen Rechtsvor-stellungen (Einbeziehung des Soli).

            Wer so etwas behauptet, sollte konkrete Angaben an die Elster-Hotline schicken.
            Das wäre fair.

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

              Zitat von herbfisch Beitrag anzeigen
              Hallo Martin,

              ich habe das gleiche Problem. Wenn ich die gleiche Steuererklärung mit dem Programm von DATA BUHL mache, werden die Vorsogeaufwendungen (450.- €) berücksichtigt.
              Das ergibt bei der Steuerrückzahlung einen Unterschied von ca. 100,- € gegenüber Elster.
              Ich muss dazu sagen, dass ich Elster nicht mehr traue, für den 2009er Steuerbescheid hatte ich total falsche Rückzahlungsberechnugen bei 2 Mandanten.

              Elster 2009/2010 war auch ziemlich fehlerhaft, setzt sich dies hier fort?

              Danke für Erfahrungsberichte.

              Grüsse, herbfisch
              Meine Erfahrungen sagen eher das Gegenteil. Bei dem hier hoch gelobten Programm kann man mehrere wichtige Eintragungen gar nicht erst vornehmen und es wird teilweise mit altem Recht gerechnet - nur um überhaupt ein Ergebnis präsentieren zu können. Auch werden Eingaben gerne in falsche Zeilen übernommen. Die Hotline von Ihrem so geliebten Hersteller zeigt sich da aber unbeeindruckt...

              Außerdem muss man bei ELSTER die Anlage Vorsorgeaufwand noch von Hand hinzufügen - auch wenn sie dann im Nachhinein automatisch aus den Daten der Lohnsteuerbescheinigung gefüllt wird. Sonst gilt: keine Anlage - keine Berücksichtigung.

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                #8
                AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

                Die Tatsache, dass Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand nicht in der Berechnung erscheinen, hängt mit der geänderten Rechtslage ab 2010 zusammen. Ab 2010 sind z. B. Krankenversicherungsbeiträge (Basisversorgung) steuerlich voll abzugsfähig. Da diese Beträge im Regelfall bereits wesentlich höher sind als die sogenannte Vorsorgepauschale, die jedem als Mindestbeitrag zusteht, erscheinen die übrigen Versicherungsbeiträge nicht mehr in der Steuerberechnung. Diese würden in die Steuerberechnung nur einbezogen werden, wenn die tatsächlich geleisteten Krankenkassenbeiträge niedriger als die jedem zustehende Vorsorpauschale wären und deshalb der nicht ausgeschöpfte Teil durch weitere Versicherungsbeiträge (z. B. Unfall, Haftpflicht etc.) aufgefüllt werden kann.

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                  #9
                  AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

                  Das ist richtig, es gibt ab 2010 keine Vorsorgepauschale mehr. Ich habe mich von der Wortwahl her unkorrekt ausgdrückt. Mit der altgebräuchlichen Formulierung Vorsorgepauschale habe ich den Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (1.900,00 € bzw. 2.800,00 €) gemeint. Die falsche Wortwahl ändert am dargestellten Ergebnis jedoch nichts.

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                    #10
                    AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

                    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                    Die Tatsache, dass Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand nicht in der Berechnung erscheinen, hängt mit der geänderten Rechtslage ab 2010 zusammen. Ab 2010 sind z. B. Krankenversicherungsbeiträge (Basisversorgung) steuerlich voll abzugsfähig. Da diese Beträge im Regelfall bereits wesentlich höher sind als die sogenannte Vorsorgepauschale, die jedem als Mindestbeitrag zusteht, erscheinen die übrigen Versicherungsbeiträge nicht mehr in der Steuerberechnung. Diese würden in die Steuerberechnung nur einbezogen werden, wenn die tatsächlich geleisteten Krankenkassenbeiträge niedriger als die jedem zustehende Vorsorpauschale wären und deshalb der nicht ausgeschöpfte Teil durch weitere Versicherungsbeiträge (z. B. Unfall, Haftpflicht etc.) aufgefüllt werden kann.
                    Darf ich hier mal nachhaken:

                    Ich habe in meiner Anlage zum Vorsorgeaufwand Beiträge zur gesetzlichen KV, die weit über die Pauschale von 2800 hinausgehen. (nur eigener Anteil). Wenn ich nun in Zeile 47 eine UnfallVersicherung und Haftpflichtvers. ansetze wirkt sich dies bei der Berechnung durch Elster "nochmals" steuerlich günstig aus. Ist dies richtig? Ich hatte gedacht, der absolute Höchstbetrag ist 2800 Euro bzw die Höhe der eigenen Kv-beiträge?
                    (zur Info: bin Rentner)

                    Danke für ein feedback

                    Hans-Georg
                    Zuletzt geändert von hge; 23.05.2011, 07:54.

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                      #11
                      AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

                      Zitat von hge Beitrag anzeigen
                      Ich habe in meiner Anlage zum Vorsorgeaufwand Beiträge zur gesetzlichen KV, die weit über die Pauschale von 2800 hinausgehen. (nur eigener Anteil). Wenn ich nun in Zeile 47 eine UnfallVersicherung und Haftpflichtvers. ansetze wirkt sich dies bei der Berechnung durch Elster "nochmals" steuerlich günstig aus. Ist dies richtig? Ich hatte gedacht, der absolute Höchstbetrag ist 2800 Euro bzw die Höhe der eigenen Kv-beiträge?
                      (zur Info: bin Rentner)
                      Nein, 2800 gelten für einen, der seine KV komplett selbst zahlt, z.B. Selbständiger (Nein in Zeile 11), sonst sind es 1900 (Ja in Zeile 11 für Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, über die Familienversicherung mitversicherter Ehepartner). Bei Zusammenveranlagung natürlich die Summe der jeweils zutreffenden Beträge der beiden Eheleute.

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                        #12
                        AW: Vorsorgeaufwand wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt

                        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                        Nein, 2800 gelten für einen, der seine KV komplett selbst zahlt, z.B. Selbständiger (Nein in Zeile 11), sonst sind es 1900 (Ja in Zeile 11 für Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, über die Familienversicherung mitversicherter Ehepartner). Bei Zusammenveranlagung natürlich die Summe der jeweils zutreffenden Beträge der beiden Eheleute.
                        Danke für die schnelle Antwort...

                        Ich habe in Zeile 11 jeweils "ja" angekreuzt. Ich Rentner, meine Frau hat kein eigenes Einkommen, familienversichert.

                        Das Programm berechnet aber die Summe der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben auf 6.600,-
                        Kann dies richtig sein?

                        Danke nochmals..

                        HG

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