Meine Frau hat einen 400 € Job und zahlt die 4,9% Aufstockung in die Rentenversicherung.
In Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand kann ich ja ihre AN-Beiträge eintragen die sich zu 70% auf das zu versteuernde EK auswirken.
Wenn ich aber auch den Arbeitgeberanteil von pauschal 15% auch in Zeile 10 eintrage verschlechtert sich mein Sonderausgabenbetrag, da die AG-Beiträge für 2010 zwar auch zu 70% anerkannt werden, aber anschl. zu 100% als AG-Anteile abgezogen werden und so die Sonderausgaben reduzieren.
Das kann doch eigentlich nicht sein, da die AG-Anteile beim Minijob doch nicht in die Rentenversicherung fließen?!?
Ich fahre also schlechter wenn ich die Rentenbeiträge eintrage als wenn ich sie einfach weglasse. Hat hiermit jemand Erfahrung?
2. Frage: Kann ich aus o.a. Grund, dass sich der Sonderausgabenabzug verschlechtert ganz einfach die Rentenbeiträge des Minijobs weglassen unter dem Gesichtspunkt, dass ich Kinderbetreuungskosten für ein 10 Jahre altes Kind geltend mache - hier ist ein Job meiner Frau aktuell ja notwendig? Hat nichts mit Riester- Berechtigung zu tun, da ich die Beiträge in den Riester-Vertrag nicht als Sonderausgaben geltend mache.
Danke für Antwort
In Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand kann ich ja ihre AN-Beiträge eintragen die sich zu 70% auf das zu versteuernde EK auswirken.
Wenn ich aber auch den Arbeitgeberanteil von pauschal 15% auch in Zeile 10 eintrage verschlechtert sich mein Sonderausgabenbetrag, da die AG-Beiträge für 2010 zwar auch zu 70% anerkannt werden, aber anschl. zu 100% als AG-Anteile abgezogen werden und so die Sonderausgaben reduzieren.
Das kann doch eigentlich nicht sein, da die AG-Anteile beim Minijob doch nicht in die Rentenversicherung fließen?!?
Ich fahre also schlechter wenn ich die Rentenbeiträge eintrage als wenn ich sie einfach weglasse. Hat hiermit jemand Erfahrung?
2. Frage: Kann ich aus o.a. Grund, dass sich der Sonderausgabenabzug verschlechtert ganz einfach die Rentenbeiträge des Minijobs weglassen unter dem Gesichtspunkt, dass ich Kinderbetreuungskosten für ein 10 Jahre altes Kind geltend mache - hier ist ein Job meiner Frau aktuell ja notwendig? Hat nichts mit Riester- Berechtigung zu tun, da ich die Beiträge in den Riester-Vertrag nicht als Sonderausgaben geltend mache.
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