Hallo,
laut meinem Riester-Anbieter muss ich nach Zustimmung der elektronischen Datenübermittlunng keinen Nachweis mehr über die geleisteten Altersvorsorgebeiträge der Steuererklärung beilegen. Daher erhalte ich auch keinen NAchweis mehr in Papierform.
Im ELSTER-Forumular wird aber ein Nichteintrag bei der Beitragshöhe als Fehler angemerkt.
Muss ich überhaupt die Anlage AV ausfüllen, wenn eine elektronische Datenübermittlung erfolgt und wenn ja, woher erhalte ich dann die Daten?
Gruß
Yette
laut meinem Riester-Anbieter muss ich nach Zustimmung der elektronischen Datenübermittlunng keinen Nachweis mehr über die geleisteten Altersvorsorgebeiträge der Steuererklärung beilegen. Daher erhalte ich auch keinen NAchweis mehr in Papierform.
Im ELSTER-Forumular wird aber ein Nichteintrag bei der Beitragshöhe als Fehler angemerkt.
Muss ich überhaupt die Anlage AV ausfüllen, wenn eine elektronische Datenübermittlung erfolgt und wenn ja, woher erhalte ich dann die Daten?
Gruß
Yette
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