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Anlage AV - elektronische Datenübermittlung / Beiträge

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    Anlage AV - elektronische Datenübermittlung / Beiträge

    Hallo,

    laut meinem Riester-Anbieter muss ich nach Zustimmung der elektronischen Datenübermittlunng keinen Nachweis mehr über die geleisteten Altersvorsorgebeiträge der Steuererklärung beilegen. Daher erhalte ich auch keinen NAchweis mehr in Papierform.

    Im ELSTER-Forumular wird aber ein Nichteintrag bei der Beitragshöhe als Fehler angemerkt.

    Muss ich überhaupt die Anlage AV ausfüllen, wenn eine elektronische Datenübermittlung erfolgt und wenn ja, woher erhalte ich dann die Daten?

    Gruß
    Yette

    #2
    AW: Anlage AV - elektronische Datenübermittlung / Beiträge

    Hallo,
    wenn du einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug möchtest, musst du natürlich die entsprechenden Eintragungen vornehmen.
    Ich habe auch der Datenübermittlung zugestimmt, aber einen schriftlichen Nachweis habe ich trotz allem erhalten.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage AV - elektronische Datenübermittlung / Beiträge

      Hallo,

      die elektronische Datenübermittlung ersetzt lediglich die Papierbescheinigung, die in den Vorjahren immer mit eingereicht werden muss. Diese musste allerdings auch immer abgeschrieben werden.

      In diesem Jahr gibt auch erstmals die Möglichkeit, ausdrücklich zu sagen, für welche Riester-Verträge man die Sonderausgaben haben möchte. Deswegen wird das Abschreiben der Beiträge noch wichtiger als in den Vorjahren.

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        #4
        AW: Anlage AV - elektronische Datenübermittlung / Beiträge

        Hallo,

        danke für die Antworten. Im nachhinein ist man immer schlauer ...

        Ich habe im Internet nach dem AV-Formular gegoogelt und eins als PDF gefunden. Dieses unterscheidet sich interessanterweise von dem aus ELSTER. In der PDF reicht es wirklich aus, wenn ich nur meine Sozialversicherungsnummer angebe und bestätige, dass ich in die elektronische Datenübermittlung eingewilligt habe. Nach Auskunft meines Finanzamtes soll ich dann das ausgedruckte Papier zur Steuererklärung beifügen. Die konkreten Angaben zu den Altersvorsorgeverträgen kann ich mir da nämlich schenken.
        Die AV bei Elster gebe ich gar nicht mehr an ...

        Gruß

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          #5
          AW: Anlage AV - elektronische Datenübermittlung / Beiträge

          Wenn Sie nicht wollen, dass die Beiträge berücksichtigt werden, können Sie das gerne so machen. Natürlich bietet ein PDF-Dokument keine Plausibilitätsprüfung, wie ELSTER.

          Aber wenn "Ihr Finanzamt" der Meinung ist, dass Sie das so machen sollen und sich die Bearbeier dann bereit erklären immer sämtliche Unterlagen durchzusehen, ob Sie nicht vielleicht doch vergessen haben vier Zahlen einfach nur abzuschreiben ...

          Einfacher wäre es da, die ESLTER-Erklärung einfach noch mal MIT Anlage AV zu versende.

          Im PDF-Dokument müssen Sie die Angaben zu Ihrem Riester-Vertrag übrigens auf der Rückseite machen - ELSTER hat nur eine andere Darstellung gewählt, um die Eingabe zu *erleichtern* und Ihnen so alle notwendigen Felder auf einen Blick zu zeigen.

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