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Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

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    Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

    Hallo Forengemeinde,

    versuche das 1. mal die Steuererklärung selbst zu machen und schon hänge ich fest :-)

    folgendes:
    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich bei Nr. 34 den Steuerpflichtigen AG-Beitrag zur Zusatzversorgung sowie bei Nr. 35 den AN-Beitrag zur Zuatzversorung.
    Jedoch finde ich (oder überseh das ständig) nicht die richtige Stelle im Elster Formular um das ganze einzutragen. Wo genau wird das eingetragen??

    Über hilfreiche Antworten und Tips bin ich dankbar!!

    Lg Steffi

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

    Hallo,

    einfach unter Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung komplett abschreiben und dann die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen. Die Eintragungen von der Lohnsteuerbescheinigung werden dann automatisch übernommen.

    Für Abbruchhinweise, die dann bei der Steuerberechnung (wahrscheinlich) auftauchen werden, einfach in der Foren-Suche die AHW-Nummer eintragen. Da gibt es schon jede Menge Beiträge.


    ...


    2010 ist ein schlechter Jahrgang für die erste Steuererklärung ...

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

      Super, Vielen Dank.

      Nene, bisher hatte ich nur jemanden der mir die gemacht hat, nur leider dieses Jahr nicht mehr..Daher meine erste

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

        Da die LStB in ElsterFormular (somit also auch die amtlichen Muster) keine Zeilen 34 und 35 beinhalten, bleibt nur der manuelle Eintrag auf der Anlage !Vorsorgeaufwand! in Zeile 5.

        Edit: Korrektur, die Anlage ist natürlich Vorsorgeaufwand, nicht AV, wie ursprünglich geschrieben.
        Zuletzt geändert von V. Liersee; 10.03.2011, 10:17.

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

          Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
          bleibt nur der manuelle Eintrag auf der Anlage AV in Zeile 5.
          ist diese aussage nicht ein bissel pauschal ;-)

          in den optionale zeilen LStB kann imho vieles stehen.
          und ob die Zusatzversorgung wirklich Riester-gefördert ist, damit sie in Anlage AV passt? *g*

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

            hallo erfahrene Benutzer -
            - handelt es sich nicht um das gleiche Thema wie beim Diskussionspunkt
            ZUSATZVERSORGUNG (öffentlicher Dienst = VBL-Beiträge)
            Oben in der grün hinterlegten Menüzeile unter 'Suche' nach dem Begriff 'Zusatzversorgung' suchen.
            Da gibt es ja schon gute Antworten.
            Das Problem besteht darin, dass man einerseits die VBL Altfälle -vor 2005 - unterscheiden muss vom neuen VBL (Klassik) und andererseits statt der Zeile 49,50 in Vorsorgeaufwand ( wird sich oft nicht mehr auswirken,da schon 1900 Höchstbetrag erreicht) auch für die neuen Leistungen noch die Anlage AV in Betracht kommt.

            Auf jeden Fall scheint mir nötig, dass man sich über die Art der Leistungen Klarheit verschafft, die Versicherer oder der Arbeitgeber wissen das in der Regel genauer!

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

              Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
              ist diese aussage nicht ein bissel pauschal ;-)

              in den optionale zeilen LStB kann imho vieles stehen.
              und ob die Zusatzversorgung wirklich Riester-gefördert ist, damit sie in Anlage AV passt? *g*
              Meine Antwort bezog sich auf eine konkrete Frage, die Zusatzversorgung.
              Wenn Sie die Beschriftung zu Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand lesen, ist da auch nichts von riesterfähig zu finden.

              Edit: ich habe meine ursprüngliche Antwort korrigiert, es muß natürlich die Anlage Vorsorgeaufwand und NICHT AV sein.

              Edit2: Holly2708 ist per PN informiert.
              Zuletzt geändert von V. Liersee; 10.03.2011, 10:20.

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

                Hallo zusammen,

                ich möchte dieses Thema nochmal anschneiden, da ich mich etwas wundere. Ich hole gerade eine Reihe alter Einkommenssteuererklärungen nach und habe hier derzeit noch die 2011er und 2012er zu erledigen. In beiden Jahren war ich noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter im ÖD tätig und bin die letzten drei Monate 2011 von freiwillig VBL-Versicherten noch zum Pflichtversicherten geworden, das galt auch nochmal für das ganze Jahr 2012.

                Für das Jahr 2012 ist es ja über den Belegabruf möglich und dort wurden mir die Werte von Zeile 34 und 35 in Elster in die Anlage N Zeile 49 eingetragen also Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht vor 1.1.2005. Das scheint mir doch reichlich falsch, da ich erst 2006 überhaupt im ÖD angefangen habe. Es hat in der Berechnung keinen Nachteil, da wenn ich das richtig sehe, die Vorsorgeaufwendungen eh vorher durch meine anderen Abgaben zur Rentenversicherung gedeckelt werden, aber das ist doch wohl zu löschen, oder?

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung Nr. 34/35

                  Meine Antwort bezog sich auf eine konkrete Frage, die Zusatzversorgung.
                  Wenn Sie die Beschriftung zu Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand lesen, ist da auch nichts von riesterfähig zu finden.
                  Zeile 5 ist falsch, da es sich um keine berufsst. Versorgungseinrichtungen handelt. Landwirtschaft. Alterskasse ist es auch nicht.

                  Hallo zusammen,

                  ich möchte dieses Thema nochmal anschneiden, da ich mich etwas wundere. Ich hole gerade eine Reihe alter Einkommenssteuererklärungen nach und habe hier derzeit noch die 2011er und 2012er zu erledigen. In beiden Jahren war ich noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter im ÖD tätig und bin die letzten drei Monate 2011 von freiwillig VBL-Versicherten noch zum Pflichtversicherten geworden, das galt auch nochmal für das ganze Jahr 2012.

                  Für das Jahr 2012 ist es ja über den Belegabruf möglich und dort wurden mir die Werte von Zeile 34 und 35 in Elster in die Anlage N Zeile 49 eingetragen also Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht vor 1.1.2005. Das scheint mir doch reichlich falsch, da ich erst 2006 überhaupt im ÖD angefangen habe. Es hat in der Berechnung keinen Nachteil, da wenn ich das richtig sehe, die Vorsorgeaufwendungen eh vorher durch meine anderen Abgaben zur Rentenversicherung gedeckelt werden, aber das ist doch wohl zu löschen, oder?
                  Richtig, dann sind die Angaben komplett zu löschen.
                  Mfg

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