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Vorsorgeaufwand Zeile 11 - Beihilfe

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    Vorsorgeaufwand Zeile 11 - Beihilfe

    In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand muss angegeben werden ob Anspruch auf zB. steuerfreie Beihilfen bei Beamten besteht. Muss auch "Ja" angekreuzt werden wenn keine Beihilfe in Anspruch gemommen wurde, aber ein Beihilfeanspruch besteht?

    Ist bei Rentnern die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen immer "Ja" anzukreuzen?

    Danke für Rückmeldungen

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand Zeile 11 - Beihilfe

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist davon abhängig, ob Krankheitskosten oder Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten werden oder ob steuerfreie Leistungen gewährt werden oder (zumindest) Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen werden. Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B. der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern, _"Beitragsanteile der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen, Beihilfeansprüche von Beamten"_ , Beiträge der Künstlersozialkasse und Beiträge zur Förderung in Kindertagespflege.
    Werden die vorgenannten Leistungen für mindestens einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, ist die in Zeile 11 gestellte Frage mit Ja zu beantworten. Bei Ehegatten, die über ihren Ehepartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner mit Ja zu beantworten.
    Auch ein nicht berufstätiger Ehegatte eines Arbeitnehmers, der sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen, hat die Frage mit Ja zu beantworten, sofern er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert gewesen wäre. Unerheblich ist in diesem Fall, ob der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.
    Ein Ehegatte, der keinen eigenen Beihilfeanspruch hat (z. B. der Ehegatte eines Beamten) und der auch nicht selbst krankenversicherungspflichtig ist, beantwortet die Frage mit Nein. Bei geringfügig Beschäftigten ist diese Frage mit Nein zu beantworten, soweit keine unentgeltliche Familienversicherung beim Ehegatten vorliegt.
    Zuletzt geändert von feelgood; 10.03.2011, 06:46.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwand Zeile 11 - Beihilfe

      Feelgood ist ja richtig fleissig, toll.

      Man könnte auch schreiben:

      ja

      ja

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwand Zeile 11 - Beihilfe

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