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Abbruch bei Anlage AV

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    Abbruch bei Anlage AV

    Hallo,
    ich habe eine Riester Rente, habe die Daten aus meiner Bescheinigung abgeschrieben und bin unmittelbar begünstigt. Habe angekreuzt, dass ich den Sonderausgabenabzug für alle Beitrage geprüft haben möchte, habe meine Vorjahreseinkommen eingetragen und meine Kinderzulage. Trotzdem erhalte ich den folgenden Abbruchhinweis:

    "Sie haben Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen gemäß § 10a EStG gemacht, aber nicht zu der Art der Begünstigung."

    Ein "Nein" bei den Sonderausgaben bringt mich auch nicht weiter und ich bin nun halt mal nicht mittelbar begünstigt.

    Wo liegt das Problem? Ich habe schon gelesen, dass einige Nutzer Probleme damit haben, die Lösung für mich aber nicht finden können.
    Danke für eine Info

    #2
    AW: Abbruch bei Anlage AV

    da fehlt sicher in zeile 10 das kreuz bei unmittelbar begünstigt

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      #3
      AW: Abbruch bei Anlage AV

      ein Kreuz bei ICH BIN UNMITTELBAR BEGUENSTIGT hilft vielleicht?

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        #4
        AW: Abbruch bei Anlage AV

        Hallo,
        nein, das Kreuz habe ich gesetzt, das ist ja das komische. Muss man irgendwo anders in der Erklärung noch einen Haken setzen (War ja früher mal so)?

        Nadden

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          #5
          AW: Abbruch bei Anlage AV

          Vielleicht sollte ich noch erwähnen:

          Ich lebe nicht getrennt von meinem Mann und wir wählen, weil es günstiger ist, die getrennte Veranlagung. Es ist aber auch egal, ob ich meinen EM im Hauptvordruck erfasse oder nicht, je nach dem meckert Elster und will die ZV, das möchte ich aber nicht. Außer dem wird's dann total kompliziert, weil man Mann einen eigenen Vertrag hat und über mich mittelbar begünstigt ist.

          Was nun, was tun?

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            #6
            AW: Abbruch bei Anlage AV

            trag mal die zahl der kinder in den zeilen 23/24 ein dann sollte es klappen

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              #7
              AW: Abbruch bei Anlage AV

              Hallo, das stimmt, es geht, aber das soll mal einer wissen, immerhin passt die Aussage der Zeilen 21/22 "nicht dauernd getrennt" ja auch auf diesen Fall.

              Muss ich für meinen Mann eine eigene Anlage AV in meiner Erklärung eingeben oder einfach seinen Vertrag auf meiner Anlage erfassen?

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                #8
                AW: Abbruch bei Anlage AV

                da bin ich überfragt - auf wen ist denn die bescheinigung ausgestellt? für den würd ich auch die anlage av ausfüllen

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                  #9
                  AW: Abbruch bei Anlage AV

                  Bei der getrennten Veranlagung sollte jeder Ehegatte seinen Riester-Vertrag auch in seiner Erklärung angeben (und diese nicht untereinander vermischen oder bei einem Ehegatten beide Verträge angeben etc.).

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