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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Unsere Tochter geht seit Oktober 2010 in eine hortähnliche Einrichtung. Wir konnten aber bis gestern die Beiträge für die Einrichtung nicht bezahlen, weil wir vom Amt keinen Beitragsbescheid bekommen hatten (Die Anmeldung für unsere Tochter hatte sich aus unerfindlichen Gründen so lange hingezogen).
    Jetzt überweisen wir natürlich in 2011 erst die Beiträge für die Monate Oktober bis Dezember 2010.
    Können wir die Beiträge in der Steuererklärung 2010 angeben oder können wir sie erst für 2011 abrechnen, weil wir ja erst dieses Jahr gezahlt haben?

    Ich finde ersteres logischer.

    Wer weiß mehr?

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    bei den Kinderbetreuungskosten gilt das Abflussprinzip - wenn Sie also erst in 2011 bezahlt haben, können Sie die Beiträge auch erst mit Ihrer Steuererklärung 2011 absetzen.

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