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    Sonstige Einkünfte

    Hallo,

    kann mir da bitte jemand helfen? Ich bin hauptberuflich im Ruhestand und nebenberuflich Kleinunternehmer (Internet und EDV). Vergangenes Jahr habe ich ein Buch im Print-on-demand-Verfahren herausgegeben, wobei ich einen kleinen Überschuss erzielt habe. (Diese "Tätigkeit" ist in meiner Gewerbeerlaubnis nicht beantragt.) Nun suche ich nach Vordruck und Zeile, wo ich diese Einkünfte erklären kann. Irgendwo im Hauptvordruck Zeilen 31 bis 38, habe ich bisher der Hilfe entnommen, aber Seite 1 hört bei mir mit Zeile 28 auf und Seite 2 fängt mit Zeile 41 an. Nun könnte es sein, dass ich beim Schritt-für-Schritt-Eingabemodus irgendwo "Nein" statt "Ja" eingegeben habe, aber das müsste doch bei Direkteingabe zu korrigieren sein? Ich will unbedingt mein Geld ans Finanzamt loswerden und bitte um Hilfe!

    Danke im Voraus,

    Anselm
    Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

    #2
    AW: Sonstige Einkünfte

    Es dürfte sich um eine schriftstellerische also selbständige Tätigkeit handeln, also Anlage S und ggf. EÜR.

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      #3
      AW: Sonstige Einkünfte

      Es handelt sich um kein eigenes Manuskript, sondern das einer längst verstorbenen Tante ...

      Danke jedenfalls,

      Anselm
      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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        #4
        AW: Sonstige Einkünfte

        Ok, dann auf der Anlage G als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

        Denn wenn Sie Schriften drucken und veräußern, die nicht von Ihnen stammen, sondern für die Sie "nur" die Rechte haben, dann sind Sie als Verleger / Buchhändler tätig.

        Damit sind das die selben Eintragungsgrundsätze wie für Ihren EDV-Betrieb - nur eben als zweiter Betrieb (die Felder sind entsprechend gekennzeichnet).

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          #5
          AW: Sonstige Einkünfte

          Vielen Dank! Anselm
          Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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            #6
            AW: Sonstige Einkünfte

            Doch noch mal ich; ich war inzwischen anderweitig beschäftigt. Handelt es sich nicht eher um eine selbstständige Tätigkeit (Anlage S)? Ich bin weder als Verleger noch als Buchhändler tätig, ich bin Herausgeber. Das bedeutet, ich habe das Manuskript druckfertig aufbereitet und einem Verlag übergeben, der (im Print-on-Demand-Verfahren) druckt und an den Buchhandel ausliefert. Ich erhalte ein Honorar pro Exemplar, dem natürlich eigene Kosten gegenüberstehen; im ersten Jahr 2010 (noch kein Honorar abgerechnet) habe ich sogar einen negativen Gewinn.

            Gruß, Anselm
            Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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              #7
              AW: Sonstige Einkünfte

              ich würde trotzdem zu Einkünften aus Gewerbebetrieb tendieren, da Sie eben nicht selbst schriftstellerisch tätig waren. Bei einem Verlust ist das eh egal und durch die Anrechnung der Gewerbesteuer (die erst ab 24.500 Euro Gewinn anfällt) auf die Einkommensteuer auch nicht mehr so von Bedeutung wie früher.

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                #8
                AW: Sonstige Einkünfte

                Zitat von Anselm Beitrag anzeigen
                Doch noch mal ich; ich war inzwischen anderweitig beschäftigt. Handelt es sich nicht eher um eine selbstständige Tätigkeit (Anlage S)? Ich bin weder als Verleger noch als Buchhändler tätig, ich bin Herausgeber. Das bedeutet, ich habe das Manuskript druckfertig aufbereitet und einem Verlag übergeben, der (im Print-on-Demand-Verfahren) druckt und an den Buchhandel ausliefert. Ich erhalte ein Honorar pro Exemplar, dem natürlich eigene Kosten gegenüberstehen; im ersten Jahr 2010 (noch kein Honorar abgerechnet) habe ich sogar einen negativen Gewinn.

                Gruß, Anselm
                Mich würde mal interessieren, wieviel Exemplare Du hast drucken lassen, wie teuer das war und ob Du eine Vergütung von VG Wort beanspruchen kannst.

                Gruß, SteuerGau

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                  #9
                  AW: Sonstige Einkünfte

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  ich würde trotzdem zu Einkünften aus Gewerbebetrieb tendieren, da Sie eben nicht selbst schriftstellerisch tätig waren. Bei einem Verlust ist das eh egal und durch die Anrechnung der Gewerbesteuer (die erst ab 24.500 Euro Gewinn anfällt) auf die Einkommensteuer auch nicht mehr so von Bedeutung wie früher.
                  Gut, dann werde ich das so machen und mich bei Problemen auf Kloebi im Forum berufen. ;-)

                  Danke noch mal,

                  Anselm
                  Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                    #10
                    AW: Sonstige Einkünfte

                    Mich würde mal interessieren, wieviel Exemplare Du hast drucken lassen, wie teuer das war und ob Du eine Vergütung von VG Wort beanspruchen kannst.

                    Gruß, SteuerGau

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                      #11
                      AW: Sonstige Einkünfte

                      Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen
                      Mich würde mal interessieren, wieviel Exemplare Du hast drucken lassen, wie teuer das war und ob Du eine Vergütung von VG Wort beanspruchen kannst
                      Das halte ich für zu sehr OT. Private Mails an mich zu senden ist freigeschaltet. Auf diesem Weg gerne. Bitte so melden, bzw. nochmals hier, wenn es nicht klappt.

                      Gruß, Anselm
                      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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