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    Hörgeräte absetzen

    Hallo,
    habe letztes Jahr neue Hörgeräte bekommen, kann ich diese Absetzen??

    LG Heike

    #2
    AW: Hörgeräte absetzen

    Hallo Heike,

    ja, die gehören - wie sämtliche krankheitsbedingte Kosten - zu den außergewöhnlichen Belastungen, Hauptvordruck Zeile 68.

    Du musst aber die zumutbare Eigenbelastung beachten.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Hörgeräte absetzen

      soweit es sich um eine medizinisch notwendige leistung handelt - ich denk mal sowas wird sicher auch verordnet damit kenn ich mich nicht aus

      wenns aber ohne arzt einfach mal eben aus eigenem antrieb gekauft wird dann gibts natürlich keine möglichkeit

      Kommentar


        #4
        AW: Hörgeräte absetzen

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo Heike,

        ja, die gehören - wie sämtliche krankheitsbedingte Kosten - zu den außergewöhnlichen Belastungen, Hauptvordruck Zeile 68.

        Du musst aber die zumutbare Eigenbelastung beachten.

        MfG Stefan
        Des weiteren sollte beachtet werden:
        - keine Erstattung von dritter Seite (z.B. Krankenversicherung) möglich, wenn man darauf verzichtet, entfällt die Zwangsläufigkeit
        - Ersatzleistungen sind abzuziehen
        - evtl. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung mit einzubeziehen.

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