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KAP mehr als 2 Anlagen möglich?

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    KAP mehr als 2 Anlagen möglich?

    zu 2010 KAP:

    Kann man in Elster mehr als die beiden Anlagen KAP f. Ehemann u. Ehefrau anlegen?

    Von Bank sind für Ehemann 2 Bescheinigungen gekommen:
    1x für vor Tod und
    1x für nach Tod

    Oder trägt man die Zahlen dieser beiden B. für Ehemann addiert in KAP Ehemann ein?
    Oder die B. nach Tod in KAP Ehefrau (Alleinerbin)?

    Vielen Dank für jede Hilfe!


    P.S. Leider kann man hier im Forum keine " oder ' eingeben; sieht evtl. oben etwas komisch aus; ist aber schon mein 3. Versuch zu posten ...

    #2
    AW: KAP mehr als 2 Anlagen möglich?

    Hallo,

    mehrere Banken kannst du einfach addieren (bzw. musst du ggf. sogar:-).

    Die Kapitalerträge nach dem Tod gehören imho dem Erben (hier also der Ehefrau), aber sicher bin ich mir nicht ganz (ist nicht so mein Thema, sorry). In dem Fall einer gemeinsamen Veranlagung ist das praktisch aber fast egal.

    Prüfen solltest du noch, ob die Anlage KAP überhaupt nötig ist. Das ist in der Regel nur der Fall, wenn
    - zuviele Steuern abgeführt wurden (persönlicher Grenzsteuersatz!!! unter 25%, Freistellungsaufträge ungünstig oder gar nicht gestellt, Ersatzbemessungsgrundlage)
    - es unversteuerte Kapitalerträge gab (Konten im Ausland, thesaurierende Fonds, Privatdarlehen)
    - der Bank die Kirchenmitgliedschaft nicht gemeldet wurde

    (das ist jetzt bestimmt keine vollständige Auflistung, aber die Hauptfälle sind es wohl)

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: KAP mehr als 2 Anlagen möglich?

      @reckoner:
      Hallo Stefan,

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      mehrere Banken kannst du einfach addieren (bzw. musst du ggf. sogar:-).

      Die Kapitalerträge nach dem Tod gehören imho dem Erben (hier also der Ehefrau), aber sicher bin ich mir nicht ganz (ist nicht so mein Thema, sorry). In dem Fall einer gemeinsamen Veranlagung ist das praktisch aber fast egal.

      Prüfen solltest du noch, ob die Anlage KAP überhaupt nötig ist. Das ist in der Regel nur der Fall, wenn
      - zuviele Steuern abgeführt wurden (persönlicher Grenzsteuersatz!!! unter 25%, Freistellungsaufträge ungünstig oder gar nicht gestellt, Ersatzbemessungsgrundlage)
      - es unversteuerte Kapitalerträge gab (Konten im Ausland, thesaurierende Fonds, Privatdarlehen)
      - der Bank die Kirchenmitgliedschaft nicht gemeldet wurde

      (das ist jetzt bestimmt keine vollständige Auflistung, aber die Hauptfälle sind es wohl)

      MfG Stefan
      vielen Dank für die Antwort!
      Ja wegen KiSt.

      Kommentar


        #4
        AW: KAP mehr als 2 Anlagen möglich?

        @SlashDD:


        Zitat von SlashDD
        die antwort meines vorredners ist korrekt die bescheinigung für die zeit nach dem tod kommt wenn die frau alleinerbin ist bei dieser einfach mit dazu
        vielen Dank für die Antwort!
        Wegen KiSt muss es sein.
        Wirklich zur Anlage Ehefrau dazu?
        Auch wenn in 2010 noch kein Erbschein da war?
        Zumal die Bescheinigung - nach Tod - auch an Ehemann ging.
        Man möchte halt nichts falsch machen ...

        ElsterseiDank

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