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nicht verheiratet, nur zusammen lebend

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    nicht verheiratet, nur zusammen lebend

    Hallo

    Ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet, wohne aber seit November 2009 mit ihm zusammen, bin hier gemeldet. Er ist verwitwet.
    Letztes Jahr hab ich für 2009 seine Einkommensteuererklärung gemacht, verwitwet angekreuzt und gut ist.
    Dieses Jahr wollt ich mich mit eintragen, da ich ja 2010 bei ihm lebte.
    Ich selbst hatte kein Einkommen, war arbeitsuchend. Habe nichts von Amt bekommen, weil mein Partner zu viel verdient. Ich mußte aber jeden Monat ca. 150 Euro Krankenkasse zahlen, was ich natürlich von meinem Partner bekam.
    Meine Frage nun:

    Trag ich mich in seiner Einkommensteuererklärung als Ehegatte ein, oder laß ichs?
    Wenn ja, muß ich bei ihm trotzdem verwitwet ankreuzen?

    Fragen über Fragen :-(
    Ihr habt mir im letzten Jahr schon super geholfen, vielleicht klappt es auch dieses Jahr :-)

    LG Martina

    #2
    AW: nicht verheiratet, nur zusammen lebend

    Zitat von kassy169 Beitrag anzeigen
    Ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet, ...

    Meine Frage nun:

    Trag ich mich in seiner Einkommensteuererklärung als Ehegatte ein, oder laß ichs?
    Da es gelogen wär, würd ich's lassen.

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      #3
      AW: nicht verheiratet, nur zusammen lebend

      Hmm naja gelogen.
      Überall zählt man als eheliche Gemeinschaft. In der Steuererklärung nicht ?

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        #4
        AW: nicht verheiratet, nur zusammen lebend

        Zitat von kassy169 Beitrag anzeigen
        Hmm naja gelogen.
        Überall zählt man als eheliche Gemeinschaft. In der Steuererklärung nicht ?
        Nein, Zusammenveranlagung geht nun mal nur für Eheleute.

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          #5
          AW: nicht verheiratet, nur zusammen lebend

          Zitat von kassy169 Beitrag anzeigen
          Überall zählt man als eheliche Gemeinschaft.
          Nein, nicht wenn man eine ehe ä h n l i c h e Gemeinschaft führt :\

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            #6
            AW: nicht verheiratet, nur zusammen lebend

            Hallo kassy169,

            zusammen leben reicht nicht, jeder von euch muss eine eigene Steuererklärung abgeben (du nicht, da ohne Einkommen, aber grundsätzlich stimmt es).

            Wahrscheinlich kann er aber den für dich getragenen Unterhalt absetzen (§33a EStG), da eine ansonsten zustehende Sozialleistung nur aufgrund der Lebensgemeinschaft nicht gewährt wurde.
            Laßt euch mal beraten (Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: nicht verheiratet, nur zusammen lebend

              achso und wenn ich denn arbeit habe, mach ich für mich allein eine ?

              und wo kann er das eintragen, das er für mich jeden monat so und so viel geld an die krankenkasse zahlte ?

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                #8
                AW: nicht verheiratet, nur zusammen lebend

                ok stefan, danke :-)

                Kommentar

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