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4 Fragen - 400Euro-Job, Bafög, Werbungskosten-Schüler

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    4 Fragen - 400Euro-Job, Bafög, Werbungskosten-Schüler

    Hallo,

    ich hab für 2009 meine Lohnsteuererklärung selber mit ELSTER gemacht und wollte das für 2010 wieder tun. Nur hab ich da einige Fragen.

    Ich hab 2010 7 Monate Vollzeit gearbeitet. Im August 2010 habe ich dann meine Weiterbildung zum Staatl. gepr. Techniker begonnen (das geht noch bis 07/2012). Nebenbei habe ich vom 01.10. - 31.12. einen 400 Euro Job gehabt.

    Fragen:
    1. Muss ich für den 400Euro Job eine (Anlage N) 2. Lohnsteuerbescheinigung anfertigen?
    2. Ich bekomme Bafög. (Wo) Muss ich das irgendwo eintragen?
    3. Als Vollzeitschüler musste ich mir u.a. ein Netbook (470Euro), diverse Fachbücher, usw. beschaffen. Wo muss ich das eintragen? (Werbungskosten - Anlage N - 42, 43, 44 ?)
    4. Wo kann ich die Strecke ZuHause - Schule eintragen? (Auch Anlage N?)

    MFG

    #2
    AW: 4 Fragen - 400Euro-Job, Bafög, Werbungskosten-Schüler

    Bei dem 400 € Job erfolgt eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber. Ein Eintrag in der Steurerklärung ist nicht notwendig. Eberndso entfällt die Angabe des Bafög.
    Aufwendungen für eine estmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind als Sonderausgaben bis zu einem Höchstebetrag von 4000 € als Sonderausgaben anzugsfähig. (Hauptvordruck Seite 2). Kosten für eine weitere Berufsausbildung sind als Werbungskosten abzugsfähig (Analge N).
    Die Kosten für das Netbook (abzüglich einer privaten Nutzung) und die Fahrtkosten sind entsprechend der o.a. Ausführungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig.

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      #3
      AW: 4 Fragen - 400Euro-Job, Bafög, Werbungskosten-Schüler

      Hallo,

      ob der 400-Euro-Job pauschal versteuert wurde, geht aus dem Beitrag nicht hervor. Bei Studenten - die Weiterbildung würde ich ähnlich sehen - ist es durchaus üblich, auch "Unter-400-Euro-Jobs" auf Steuerkarte laufen zu lassen.

      Daher erst mal die Nachfrage: Hat der Arbeitgeber auf Steuerkarte abgerechnet (kann übrigens auch ohne wirkliche Karte auf Klasse 6 erfolgt sein)?
      Eindeutiges Zeichen dafür wäre eine Lohnsteuerbescheinigung.

      MfG Stefan

      PS: Die anderen Fragen drehen sich alle um Werbungskosten in der Berufsausbildung. Das ist nicht so ganz mein Thema, warte daher lieber auf andere Beiträge.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: 4 Fragen - 400Euro-Job, Bafög, Werbungskosten-Schüler

        Hallo,

        danke schonmal für die schnelle und aufschlussreichen Antworten.

        Aber um nochmal auf die Werbungskosten zu kommen. Wo muss ich die genau unter Anlage N eintragen? Ich meine (bin gerade am Schul-PC), das es 4 verschiedene Spalten bezüglich der Werbungskosten gab. Und da war ich mir relativ unsicher, welche ich nutzen kann.

        MFG

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          #5
          AW: 4 Fragen - 400Euro-Job, Bafög, Werbungskosten-Schüler

          Bei der Steuererklärung 2010 in Zeile 45 der Anlage N in einer Summe und eine Anlage mit einer Aufstellung der Kosten beifügen.

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