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Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

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    Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

    Hallo an alle Steuerfachleute,
    ich hab folgendes Problem:
    Ich habe den Sparer-Pauschalbetrag falsch gesplittet. Bzw. gab es da ein Kommunikationsproblem mit meiner Bausparkasse. Und nun mussten wir über 300 Euro Steuern bezahlen (ärgerlich). Das ist jetzt der einzige Grund, warum ich diese Anlage ausfüllen will, da mir gesagt wurde, dass man die Möglichkeit hat, sich das Geld wieder zurück zu holen.
    Nun hab ich diese Anlage mal nach bestem Gewissen ausgefüllt. Aber irgendwie hab ich nicht das Gefühl, dass sich mir dadurch ein Vorteil erschließt?
    Ich habe bei Punkt 7 alle Kapitalerträge aus den Formularen der Institute summiert eingetragen. Muss ich was bei Korrigierten Beträge eintragen?
    Bei 14 und 14a hab ich jeweils die gleiche Summe (325 Euro) eingetragen. Und dann bei 49 und 50 ebenso die Summe aller Formulare eingetragen. Bei einem Formular wurde aber ein Minusbetrag angegeben. Nur in der Anlage KAP kann ich kein Minusbetrag eingeben. Kann das was bedeuten??
    Danke für eure Mühe im Voraus

    #2
    AW: Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

    Wenn Du wirklich alle Kapitalerträge erklärt hast, muss Zeile 14a frei bleiben. Minusbeträge würde ich verrechnen.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 14.03.2011, 09:52.

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      #3
      AW: Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

      Hallo aldi08,

      eigentlich ist das ganz einfach, entweder:

      - erklärst du nur die 'falsche' Bank (hier wohl die Bausparkasse), und trägst dann in Zeile 14a die bei anderen, nichterklärten Banken ausgenutzten Sparer-Pauschbeträge ein,

      - oder die erklärst sämtliche Kapitalerträge (einzelne Felder jeweils addieren), dann gehört in Zeile 14a - wie schon gesagt - eine Null.

      In beiden Fällen ist der Antrag gem. Zeile 5 zu stellen.

      Die jeweiligen Steuerbescheinigungen müssen immer eins zu eins übernommen werden. Und alle Beträge auch nur einmal eintragen, also den selben Betrag nicht gleichzeitig in Zeile 14 UND Zeile 14a. In der Summe sollten die Zeilen 14/14a mit der Summe aus den Steuerbescheinigungen übereinstimmen. Nur die Aufteilung kannst du im gewissen Rahmen selbst bestimmen, in dem du nur einige Banken erklärst.
      Die Höhe des Freistellungsauftrages wird niergendwo eingetragen.

      Bei 'Korrigierte Beträge' darf in deinem Fall nichts eingetragen werden.


      >>>Bei einem Formular wurde aber ein Minusbetrag angegeben.

      Für welche Zeile? Denn sowohl in Zeile 7 als auch in Zeile 49 kann/darf es keine negativen Beträge geben.

      MfG Sefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

        Das werd ich mal versuchen. Mal sehen ob sich das auf die onlineberechnung auswirkt

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          #5
          AW: Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          >>>Bei einem Formular wurde aber ein Minusbetrag angegeben.

          Für welche Zeile? Denn sowohl in Zeile 7 als auch in Zeile 49 kann/darf es keine negativen Beträge geben.

          MfG Sefan
          Also bei der Bausparkasse wurde das so eingetragen. Aber vielleicht ist das die übliche Schreibweise bei der Kasse.

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            #6
            AW: Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

            mir fehlt noch eine steuerbescheinigung die erst ab april zu erwarten ist.
            wegen getrennter va ist bei kap eine nachzahlung fällig, ergebnis bekannt.
            kann ich meine erklärung ohne die bescheinigung natürlich mit ausgefüllter anl.kap einreichen?
            möchte die steuergeschichte für 2010 endlich abhaken.

            gruß f.

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              #7
              AW: Anlage KAP Probleme beim Ausfüllen

              Zitat von feelgood Beitrag anzeigen
              Kann ich meine erklärung ohne die bescheinigung natürlich mit ausgefüllter anl.kap einreichen?
              Im Formular wird ausdrücklich auf die Einreichnung der Original-StB hingewiesen. Diese Bescheinigung ist ein amtliches Dokument zum Nachweis der abgeführten Steuern. Deshalb wird der Finanzbeamte mit Sicherheit auf die Vorlage bestehen. Also lieber in Geduld üben. Du bist nicht der Einzigste....
              mfg. - Kent

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