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Honorar und Übungsleiterfreibetrag

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    Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Liebes Froum,

    ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuer:

    Ich habe letztes Jahr eine Honorardozententätigkeit an einer berufsbildende Schule begonnen. Die Abrechung erfolgte per Rechnungsstellung.

    Man hat mich auf den Übungsleiterfreibetrag aufmerksam gemacht und ich erfülle die Vorraussetzungen, sodass ich diesen Betrag gerne geltend machen würde.

    Ich habe daher von meinen Einnahmen diesen Übungsleiterfreibetrag 2100 € abgezogen.
    Das restliche Guthaben muss ich versteuern? Wo trage ich das in der Lohnstseuer ein mit dem Übungsleitefrfreibetrag?

    Sind sonstige Ausnahmen durch den Freibetrag abgegolten oder darf ich diese auch noch abziehen?

    Hoffe auf schnelle antworten

    Vielen Dank

    #2
    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

    Anlage S Zeilen 4 (übersteigender Betrag) und Zeile 36. Betriebsausgaben können nur geltend gemacht werden, wenn sie 2.100 Euro übersteigen.

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      #3
      AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

      Zusätzlich müssen Sie dann noch die Zeile 36 ausfüllen. Hier wird dokumentiert, dass Sie die Pauschale bereits abgezogen haben.

      Zu den Betriebsausgaben: Es ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber sie dürfen nur abgezogen werden SOWEIT sie 2.100,- € übersteigen, nicht "WENN".

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        #4
        AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag Beispiel

        Hallo,

        vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider muss ich es nochmal an einem Beispiel sehen.

        Also angenommen:

        Einnahmen: 5000€
        Übungsleiterfreibetrag: 2100€

        daraus ergibt sich: 2900€ in Zeile 4
        weiterhin in Zeile 36: Gesamtbetrag: 5000€ davon steuerfrei 2100€ Rest enthalten in: 4

        Wie sieht es mit weiteren Ausgaben wie Fahrtkosten aus dürfte ich die von den 2900€ auch noch abziehen oder sind die über den Freibetrag abgegolten?

        Vielen Dank

        Kommentar


          #5
          AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

          sabre hat recht, kosten nur, soweit sie 2.100 übersteigen. Haben Sie in Ihrem Beispiel 2.500 Euro Fahrtkosten, können Sie 400 Euro abziehen, alles unter 2.100 ist durch den Freibetrag abgegolten.

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            #6
            AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

            Hallo,

            Danke hat jetzt alles funktioniert.

            Ich habe noch eine letzte Frage. Das Finanzamt bzw. Elter fordert dazu auf über die Einnahmen Belege vorzulegen. Reicht dazu eine Aufstellung der Rechnugsnummern und Beträge mit Excel oder muss ich die Rechnungen im einzelnen vorlegen.

            Viele Grüße

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              #7
              AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

              Ich denke in dem Fall möchte das Finanzamt die Orginalbelege sehen.
              LG MAX v S.

              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                #8
                AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

                Zitat von Fridolin13 Beitrag anzeigen
                Das Finanzamt bzw. Elter fordert dazu auf...
                wer jetzt genau?

                bei der erklärung ist zunächst mal nur eine gewinnermittlung einzureichen, dafür reicht ggf. eine Aufstellung per excel-tabelle, alternativ die amtliche Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch mit übersenden (da kann man den übungsleiterfreibetrag übrigens auch eintragen, Zeile 21)

                die rechnungen will das finanzamt normalerweise nur auf direkte anforderung oder im rahmen einer betriebsprüfung sehen ;-)

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                  #9
                  AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

                  Hallo,

                  wo finde ich diese amtliche EUR?

                  Liebe Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

                    Hallo Fridolin13 !

                    z.B. im Programm ElsterFormular

                    https://www.elster.de/elfo_down.php
                    Mit freundlichen Grüßen
                    - AG1971 -
                    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                      #11
                      Nebenberufliche Tätigkeit

                      Hallo,
                      meine Ehefrau und ich sind zusammenveranlagt und sie hat aus freiberuflicher Tätigkeit als Sprachunterricht-Lehrer im letzten Jahr 800 Euro verdient und sie hat kein weiteres Einkommen. Die Summe habe ich in Zeile 36 in der Anlage S eingetragen.
                      Nun haben wir den Bescheid von FA bekommen mit dem Hinweis, dass wir binnen 4 Wochen:
                      „…erläutern aus welchen Gründen die angemeldete Tätigkeit (Sprachunterricht) steuerfrei sein soll; Belegvorlage“
                      Welche Voraussetzungen muss die freiberufliche Tätigkeit meiner Frau erfüllen, damit die 800 Euro steuerfrei bleiben? Welche Begründung erwartet das FA? Müssen wir begründen, warum eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegt?
                      Welche Belege sollen beigefügt werden?

                      Vielen Dank schon mal im Voraus!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

                        In der Eingabehilfe zu dem entsprechenden Feld heißt es ja:

                        Hier sind die vom Gesamtbetrag als steuerfrei behandelten Aufwandsentschädigungen / Einnahmen anzugeben, die Sie als Selbständiger
                        aus öffentlichen Kassen,
                        als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
                        für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
                        für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen,
                        von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation
                        erhalten haben.

                        Das Finanzamt will wohl einfach wissen, um welche dieser Tätigkeiten es sich handelt.

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                          #13
                          AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

                          Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                          Das Finanzamt will wohl einfach wissen, um welche dieser Tätigkeiten es sich handelt.
                          Und wahrscheinlich, wer der Auftraggeber war. Es gibt ja auch hinreichend viele private, nicht gemeinnützige Sprachschulen.

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                            #14
                            AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

                            Erstmal vielen Dank für die schnelle Antworten!

                            Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass das Einkommen aus allen möglichen nebenberuflichen Tätigkeiten in die Zeile 36 eingetragen werden kann.

                            Jetzt habe ich gelernt, dass nur die nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, etc., nur unter 2100 Euro im Jahr in die Zeile 36 gehören. Alle anderen müssen dann aufgrund der Zusammenveranlagung versteuert werden (z.B. in Zeile 4), egal um welchen Betrag es sich handelt.

                            Habe ich das richtig verstanden?

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                              #15
                              AW: Honorar und Übungsleiterfreibetrag

                              jein, versteuert werden muss alles was 2100 euro uebersteigt.
                              und das auch bei einer einzelveranlgung.
                              zusätzlich zur nebenberuflichkeit der uebungsleitertätigkeit, muss die arbeit auch für eine einrichtung des öffentlichen rechts oder gemeinnütziger organisation erfolgen (siehe die vorangegangenen antworten)

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