Liebes Froum,
ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuer:
Ich habe letztes Jahr eine Honorardozententätigkeit an einer berufsbildende Schule begonnen. Die Abrechung erfolgte per Rechnungsstellung.
Man hat mich auf den Übungsleiterfreibetrag aufmerksam gemacht und ich erfülle die Vorraussetzungen, sodass ich diesen Betrag gerne geltend machen würde.
Ich habe daher von meinen Einnahmen diesen Übungsleiterfreibetrag 2100 € abgezogen.
Das restliche Guthaben muss ich versteuern? Wo trage ich das in der Lohnstseuer ein mit dem Übungsleitefrfreibetrag?
Sind sonstige Ausnahmen durch den Freibetrag abgegolten oder darf ich diese auch noch abziehen?
Hoffe auf schnelle antworten
Vielen Dank
ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuer:
Ich habe letztes Jahr eine Honorardozententätigkeit an einer berufsbildende Schule begonnen. Die Abrechung erfolgte per Rechnungsstellung.
Man hat mich auf den Übungsleiterfreibetrag aufmerksam gemacht und ich erfülle die Vorraussetzungen, sodass ich diesen Betrag gerne geltend machen würde.
Ich habe daher von meinen Einnahmen diesen Übungsleiterfreibetrag 2100 € abgezogen.
Das restliche Guthaben muss ich versteuern? Wo trage ich das in der Lohnstseuer ein mit dem Übungsleitefrfreibetrag?
Sind sonstige Ausnahmen durch den Freibetrag abgegolten oder darf ich diese auch noch abziehen?
Hoffe auf schnelle antworten
Vielen Dank
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