AW: Anlage V - Pacht
Ich habe jetzt mal bei der Elster-Hotline angerufen. Die kennen dieses Problem auch (ist ein Programmfehler). Ich soll einfach imaginäre Daten in das Adressfeld des bebauten Grundstück eingeben (habe nur die Stadt eingegeben, als Anschaffungsdatum 01.01.1900, Einheitwertkennzeichen 111aaaaaaaaa). Hat so dann mit dieser Eingabe geklappt, ich hoffe das mein FA das auch so akzeptiert
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Ein Gast antworteteAW: Anlage V - Pacht
Hallo,
bei mir gehts auch nicht! In einer Elster-FAQ hab ich was gelesen man muß am Fuß (der dann aufgeht) was eingeben, aber bei mir geht nix auf.
Das Problem hatten die doch früher auchschon. Die sollten so was endlich in den Griff kriegen ist sehr ärgerlich!
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Ein Gast antworteteAW: Anlage V - Pacht
schreib einfach bei straße - ackerfläche rein dann verstehen die das schon
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AW: Anlage V - Pacht
Ja, genau in diese Zeile (32) habe ich das bisher auch immer eingetragen (habe mich bei meinem ersten Beitrag verschrieben). Aber das Problem besteht doch darin, dass das lt. Elster nicht mehr ausreicht. Es erscheint eine Fehlermeldung und ich werde automatisch auf das Adressfeld für bebaute Grundstücke weitergeleitet.
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AW: Anlage V - Pacht
hallo,
ich habe mal einen Vorschlag: Zeile 32 "....unbebaute Grundstücke..." könnte doch prima passen für einen Acker ... :-)
Gruß
der Xaver ...
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AW: Anlage V - Pacht
Vielen Dank für die Antwort. Werde das mal so ausprobieren, auch wenn es für mich unsinnig ist, die Adresse eines Ackers unter bebaute Grundstücke einzugeben. Mal sehen was das FA dazu sagt ?!?
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Ein Gast antworteteAW: Anlage V - Pacht
das scheint nen problem von efo zu sein, tritt auch bei anderen fallgestaltungen wie zb anteilen an grundstücksgemeinschaften auf - kann man aber umgehen in dem man einfach die lage, anschaffungsdatum und das ew-aktenzeichen des unbebauten grundstücks reinschreibt (ew-az dürfte ggf. auch entbehrlich sein - hinweis sollte wegzuklicken gehen)
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Anlage V - Pacht
Hallo,
ich habe Pachteinnahmen aus landwirtschaftlicher Nutzfläche zu versteuern. Diese habe ich bisher immer in der Anlage V Zeile 42 eingetragen. Nun meldet mir Elster bei der Erklärung für 2010 die Fehlermeldung " Die Lage des Grundstücks muss erklärt werden" und leuchtet dabei das Adressfeld Zeile 4 für bebaute Grundstücke an. Aber ich habe doch gar kein bebautes Grundstück sondern nur ein bisschen Ackerfläche :-(
Ist dies ein Programmfehler von Elster (habe die aktuellste Version) oder muss ich diese Pachteinnahmen woanders eintragen?
Vielen Dank für schnelle Hilfe
RogerStichworte: -
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