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    vorgezogene Werbungskosten

    Hallo, mach heute das erstemal mit Elster eine Erklärung.Nun zu meiner Frage.
    Ich mache gerade eine Umschulung und da ich eine private Bu-Rente bekomme möchte ich meine Umschulungskosten absetzten. Ich bin 50 % Gehbehindert und möchte dies mit den Kilometern (Familienheimfahrt 1xWoche -da die Schule auswärts)eintragen.Wo und wie muss ich das im formular eintragen.
    Danke im voraus für eure Antwort

    #2
    AW: vorgezogene Werbungskosten

    Du kannst deine gesammelten Kosten (km, Verpflegungspauschale, Kosten für Hotel/Zweitwohnung/Übernachtung, Bücher, ...) als Werbungskosten ohne Einnahmen (Lohn) auf der Anlage N (Seite 2 Zeile 44) geltend machen. Abzüglich Erstattungen z.B. des Arbeitsamtes.
    Ich gehe mal davon aus, das du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Sonst sind es Sonderausgaben, die nur begrenzt abgezogen werden können (ich glaub max. 4000 €/Jahr).

    Zudem hast du die Möglichkeit bei den ausserwöhnlichen Belastungen (Hauptvordruck Seite 3 ab Zeile 61/62 Eingaben zu machen. Zeile 68 könntest du noch Kfz-Kosten gelten wenn die u.a. Punkte zutreffen (Merkzeichen aG?)

    Zitat:

    Kfz-Kosten
    für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt und die zugleich geh- und stehbehindert sind (Merkzeichen „G” oder orangefarbener Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis). Ohne Nachweis der Kosten werden im Allgemeinen 900 Euro (3.000 km zu 30 Cent) anerkannt.
    Bei außergewöhnlich Gehbehinderten, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können (Merkzeichen „aG”), bei Personen mit den Merkzeichen „H” oder „Bl” und bei Personen, die in Pflegestufe III eingestuft sind, werden in angemessenem Rahmen (regelmäßig bis zu 15.000 km jährlich) alle Privatfahrten anerkannt. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Ein höherer Kilometersatz als 30 Cent wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #3
      AW: vorgezogene Werbungskosten

      zur Klarstellung:

      Schwerbehinderte mit Ausweismerkzeichen G oder GdB ab 70:
      Werbungskosten:
      Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen können für PKW 0,30 €,je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden.

      Schwerbehinderte mit einem GdB ab 70 und Ausweismerkzeichen G oder GdB ab 80:
      außergewöhnliche Belastung:
      Schwerbehinderte mit einem GdB von wenigstens 70 und Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen G) oder mit einem GdB von wenigstens 80 können in angemessenem Umfang auch die Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten geltend machen, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden können.
      Zuletzt geändert von sophie m.; 15.03.2011, 16:58. Grund: Ergänzung

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        #4
        AW: vorgezogene Werbungskosten

        Super,vielen Dank für Eure Hilfe und Antwort - hat mir sehr geholfen
        Danke nochmal !!!

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