Liebe Forumuser,
ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit der haushaltnahen Dienstleistungen als Bestandteil der Mietnebenkosten.
Absetzen möchte ich meine anteileigen Kosten am Hausmeister und der Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung.
Meine Nebenkostenabrechnung weist beide Posten separat aus.
Derzeit stolpere ich aber über den notwendigen Umfang wie diese Posten belegt werden müssen/sollen. Eine Kopie (oder muss es das Original sein?) der Nebenkostenabrechnung als Anlage zur komprimierten Steuererklärung ist kein Problem. Wie schaut es jedoch mit dem notwendigen Beleg der Zahlung auf das Konto des Dienstleisters aus?
1. Sind die Kosten Bestandteil der Mietnebenkosten (Abschlagszahlungen) und 2. erfolgt die Zahlung nicht direkt an den Dienstleister sondern an den Vermieter.
Ich bin für jede Aufklärung sehr dankbar.
Viele Grüße
geard
ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit der haushaltnahen Dienstleistungen als Bestandteil der Mietnebenkosten.
Absetzen möchte ich meine anteileigen Kosten am Hausmeister und der Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung.
Meine Nebenkostenabrechnung weist beide Posten separat aus.
Derzeit stolpere ich aber über den notwendigen Umfang wie diese Posten belegt werden müssen/sollen. Eine Kopie (oder muss es das Original sein?) der Nebenkostenabrechnung als Anlage zur komprimierten Steuererklärung ist kein Problem. Wie schaut es jedoch mit dem notwendigen Beleg der Zahlung auf das Konto des Dienstleisters aus?
1. Sind die Kosten Bestandteil der Mietnebenkosten (Abschlagszahlungen) und 2. erfolgt die Zahlung nicht direkt an den Dienstleister sondern an den Vermieter.
Ich bin für jede Aufklärung sehr dankbar.
Viele Grüße
geard
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