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Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

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    Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

    Liebe Forumuser,

    ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit der haushaltnahen Dienstleistungen als Bestandteil der Mietnebenkosten.

    Absetzen möchte ich meine anteileigen Kosten am Hausmeister und der Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung.
    Meine Nebenkostenabrechnung weist beide Posten separat aus.

    Derzeit stolpere ich aber über den notwendigen Umfang wie diese Posten belegt werden müssen/sollen. Eine Kopie (oder muss es das Original sein?) der Nebenkostenabrechnung als Anlage zur komprimierten Steuererklärung ist kein Problem. Wie schaut es jedoch mit dem notwendigen Beleg der Zahlung auf das Konto des Dienstleisters aus?
    1. Sind die Kosten Bestandteil der Mietnebenkosten (Abschlagszahlungen) und 2. erfolgt die Zahlung nicht direkt an den Dienstleister sondern an den Vermieter.

    Ich bin für jede Aufklärung sehr dankbar.
    Viele Grüße
    geard

    #2
    AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

    Hallo Geard,

    eigentlich brauchen überhaupt keine Belege mehr eingereicht werden. Nur wenn es ungewöhnliche Beträge sind, würde ich dazu raten, um unnötige Nachfragen zu vermeiden.

    Bei solchen 'Kleinigkeiten' wie Hausmeister und Putzen dürfte das aber wohl entbehrlich sein; zumal es ja regelmäßige Kosten sind. Der Schornsteinfeger zählt übrigens auch dazu.

    Ich würde aber für jeden Posten eine seperate Zeile benutzen, dann weiß der Sachbearbeiter genau um was es geht.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

      Bei Nebenkostenabrechnungen reicht eine Kopie.

      Die Nachweise zur Zahlung müssen vom Vermieter / Verwalter erbracht werden. Wenn alles richtig ist, sollte auf der Nebenkostenabrechnung auch stehen, dass es sich um abzugsfähige Beträge handelt.

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        #4
        AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

        Danke.
        Ich werde eine Kopie der Nebenkostenabrechnung beilegen. Von abzugsfähigen Beiträgen steht nichts auf der Abrechnung.

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          #5
          AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

          Ab 2008 müssen bei Elster-Nutzung die Belege für Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht mehr unmittelbar eingereicht werden. Die Unterlagen sind aber bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und erst auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

            Hallo,

            ich greife dieses alte Thema noch einmal auf. Wo kann ich nachlesen, dass seit 2008 die Belege nicht mehr benötigt werden?
            Meine Sachbearbeiterin möchte nun Belge haben. Ich habe die Erklärung für 2012 gemacht und mich bei der Angabe der Kosten (520€) an der Abrechnung 2011 entlang gehangelt. Soll ich ihr jetzt die Abrechnung 2011 kopeiren, aber dann kommt doch garantiert sofort der Einwand, das es das falsche Jahr betrifft.

            Viele Grüße

            BausB

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              #7
              AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

              Auf dieser Seite https://www.elster.de/elfo_home.php
              ganz unten ist ein Merkblatt zu Belegen.

              Das ist der Grundsatz. Wenn das FA aber Belege haben will, wirst du sie einreichen müssen. Wenn die 11er Nebenkostenabrechnung in 12 gezahlt wurde, sollte das trotzdem klappen.

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                #8
                AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

                Dummerweise wurde bei Elster wohl automatisch angekreuzt, das ich Belege einreiche. Das habe ich nicht gesehen. ich habe eine sehr unsichere Bearbeiterin, ich hab immer noch ein Pech.
                Gezahlt wurde 2011 natürlich wie bei allen Mietern 2011 als Vorauszahlung. 2012 kam dann die Abrechnung, in der ich aber insgesamt ein Guthaben hatte, so das man dann wohl nicht von einer Zahlung in 2012 sprechen kann???

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                  #9
                  AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

                  Habe jetzt noch einmal mit ihr telefoniert, also die Belege von 2011 reichen ihr wohl aus. Na GsD

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                    #10
                    AW: Mietnebenkosten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Belege

                    Das ist auch genauso beabsichtigt. Erst mit der Nebenkostanabrechnung in 2012 gibt es einen Beleg und der gehört dann in die Einkommensteuererklärung 2012 .

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