Hallo
ich bin neu und hier hoffe hier Hilfe zu finden, da ich gerade am Ausfüllen der Steuererklärung 2010 bin.
Im Hauptvordruck Zeile 94 muß ich Einkommensersatzleistungen angeben,die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sprich, in meinem FAll wäre das Kind-Krankengeld und dann kommt nochmal Krankengeld.
Was mich konvus macht, in Anlage N Zeile 25-27 habe ich den Punkt auch nochmal, und ich kann mir scheinbar wählen, ob ich es hier oder dort reinschreiben.
Aber wo liegt der Unterschied? Macht es vor oder nachteile aus in der Berechnung?
Hoffe auf schnelle Hilfe, Danke inzwischen!
ich bin neu und hier hoffe hier Hilfe zu finden, da ich gerade am Ausfüllen der Steuererklärung 2010 bin.
Im Hauptvordruck Zeile 94 muß ich Einkommensersatzleistungen angeben,die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sprich, in meinem FAll wäre das Kind-Krankengeld und dann kommt nochmal Krankengeld.
Was mich konvus macht, in Anlage N Zeile 25-27 habe ich den Punkt auch nochmal, und ich kann mir scheinbar wählen, ob ich es hier oder dort reinschreiben.
Aber wo liegt der Unterschied? Macht es vor oder nachteile aus in der Berechnung?
Hoffe auf schnelle Hilfe, Danke inzwischen!
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