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Wo eintragen? -> Auslandskrankenvers. / private Zusatz-KV ?

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    Wo eintragen? -> Auslandskrankenvers. / private Zusatz-KV ?

    Hallo

    habe noch eine Frage, ich habe eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen für 14 Euro jährlich (wenn man privat ins Ausland fliegt, Urlaub macht) und mein Mann hat noch eine private Krankenzusatzversicherung, wo irgendwelches Zahnzeugs drin ist, dass er da wohl weniger bezahlen muß wenn da was wäre, dürften um die 12 euro moantlich sein.

    ich weiß, im letzten jahr hatten wir das irgendwie auch mit reingeschrieben, aber ich weiß nicht mehr wo und weiß nicht wo konkret ich es jetzt reinschreiben kann bzw ob es überhaupt anerkannt wird??

    Kann mir jemand helfen von euch?

    #2
    AW: Wo eintragen? -> Auslandskrankenvers. / private Zusatz-KV ?

    Die Eintragungen sind auf der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 zu machen.

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      #3
      AW: Wo eintragen? -> Auslandskrankenvers. / private Zusatz-KV ?

      Hallo, danke für die rückmeldung.
      Ist da auf der seite 2 punkt 35 korrekt?

      was mich noch irretiert, oben steht..."nur wenn sie der datenübermittlung nicht wiedersprochen haben". Das ist vor eingien jahren schon abgeschlossen wurden und keine ahnung ob die jeweilige versicherung jemand meldet welche beträge wir dort zahlen !??!?!?

      oder habe ich jetzt komplett nen denkfehler?

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        #4
        AW: Wo eintragen? -> Auslandskrankenvers. / private Zusatz-KV ?

        Ja, die Eintragung wäre so richtig.

        Datenübermittlung:

        Nach den Regelungen Bürgerentlastungsgesetz gilt die Einwilligung als erteilt, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde.

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          #5
          AW: Wo eintragen? -> Auslandskrankenvers. / private Zusatz-KV ?

          JA das ist mit der Auslands-KV schon 4 Jahre her und die zusatz-KV meines Mannes noch viel länger.

          ok, ich danke dir vielmals.

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            #6
            ElsterFormular wird inzwischen nicht mehr weitergepflegt. Es stand für 2019 das letzte Mal zur Verfügung.

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              #7
              Diese Beiträge zur Auslandsreisekrankenversicherung sind ja schon etwas älter. Wo gebe ich diese bei steuerpflichtigen Rentnern an?
              Solche Zusatzversicherungen sind nach wie vor in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären. Da es sich in aller Regel um private Versicherungen handelt,

              ist dafür 2020 die Zeile 27 auf Seite 3 der Anlage Vorsorgeaufwand zutreffend. Ob die sich steuerlich auswirken, hängt von der Höhe deiner Beiträge zur

              Kranken- und Pflegeversicherung ab, bei Rentnern ist das aber durchaus möglich.

              Generell gilt, dass es besser ist, ein neues Thema zu eröffnen anstatt sich an solche Uraltbeiträge dranzuhängen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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