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Anlage KAP Ersatzbemessungsgrundlage

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    Anlage KAP Ersatzbemessungsgrundlage

    Hallo,

    durch einen Depotwechsel wurde die Ersatzbemessungsgrundlage (§43a Abs.2 S. 7 EStG) zur Anwendung gebracht.

    Wir können den Kaufkurs (= Rückzahlungsbetrag) jedoch nachweisen und wir möchten die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer und Solizuschlag über die Steuererklärung geltend machen.

    Wie trage ich jedoch die Werte ein?

    Lt. Steuerbescheinigung sollen in Zeile 11 Anlage KAP 296,04 €

    Für 150,00 € Ersatzbemessungsgrundlage haben wir zuviel bezahlt (37,50 € Kapitalertragsteuer und 2,06 € Soli)
    Die 37,50 € und 2,06 € sind in Summe in Zeile 49 und 50 enthalten.

    Welcher Betrag kommt in Zeile 11 (Korrigierte Beträge)?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Anlage KAP Ersatzbemessungsgrundlage

    Hallo buffalobills,

    >>>Für 150,00 € Ersatzbemessungsgrundlage haben wir zuviel bezahlt (37,50 € Kapitalertragsteuer und 2,06 € Soli)

    Warum wurden nur 150 Euro besteuert? Was war mit dem Rest der 296,04 Euro?

    Stammen die 296,04 Euro komplett aus diesem einen Geschäft? Wenn ja:

    Zeile 11: 296
    Korrektur dazu: 0
    Korrektur Zeile 7: Eigentlicher Betrag minus 296

    Die Zeilen mit den Steuern (49ff) bleiben unverändert. Und entweder der Antrag gem. Zeile 5 oder die Günstigerprüfung (Zeile 4) muss gewählt werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP Ersatzbemessungsgrundlage

      vielen Dank. das hat mir sehr geholfen. So bekommen ich wenigstens einen Teil der zuviel gezahlten Kap.ertragssteuer und Soli (ca. 40,00 Euro) wieder.

      Ich kann nur 500,00 Euro (davon die 150,00 Ersatzbemessungsgrundlage) erklären/nachweisen.
      Für den Rest der 296,04 Eurro (= 146,04 Euro) habe ich keine Unterlagen mehr.
      Und das FA möchte ja einen Nachweis.

      Danke.
      Ines

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        #4
        AW: Anlage KAP Ersatzbemessungsgrundlage

        Hallo buffalobills,

        ja, OK, dann musst du folgendes Eintragen (nur zur Sicherheit, ich denke, das solltest du auch alleine hinbekommen haben):
        Zeile 11: 296
        Korrektur dazu: 146
        Korrektur Zeile 7: Eigentlicher Betrag minus 150

        Übrigens musst du den Kauf nur glaubhaft machen. Dazu dürften beispielsweise passende Depotauszüge ausreichen.
        Und maximal darf es imho nur in soweit besteuert werden, als hättest du zum tiefsten Börsenkurs gekauft (könnten ja weniger als 30% sein:-).

        Ich würde auf jeden Fall versuchen, auch die restlichen 146 Euro zu korrigieren; mehr als ablehen kann das Finanzamt nicht.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP Ersatzbemessungsgrundlage

          wer suchet, der findet.....
          Habe für die 146,00 jetzt auch noch die passende Kaufabrechnung gefunden. Kann also ganz die ges. 296,00 Euro nachweisen.
          Vielen Dank nochmals für die Hilfe. Habe jetzt alles so eingetragen wie in der 1. Antwort.

          Danke.
          Ines

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