Hallo,
durch einen Depotwechsel wurde die Ersatzbemessungsgrundlage (§43a Abs.2 S. 7 EStG) zur Anwendung gebracht.
Wir können den Kaufkurs (= Rückzahlungsbetrag) jedoch nachweisen und wir möchten die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer und Solizuschlag über die Steuererklärung geltend machen.
Wie trage ich jedoch die Werte ein?
Lt. Steuerbescheinigung sollen in Zeile 11 Anlage KAP 296,04 €
Für 150,00 € Ersatzbemessungsgrundlage haben wir zuviel bezahlt (37,50 € Kapitalertragsteuer und 2,06 € Soli)
Die 37,50 € und 2,06 € sind in Summe in Zeile 49 und 50 enthalten.
Welcher Betrag kommt in Zeile 11 (Korrigierte Beträge)?
Vielen Dank.
durch einen Depotwechsel wurde die Ersatzbemessungsgrundlage (§43a Abs.2 S. 7 EStG) zur Anwendung gebracht.
Wir können den Kaufkurs (= Rückzahlungsbetrag) jedoch nachweisen und wir möchten die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer und Solizuschlag über die Steuererklärung geltend machen.
Wie trage ich jedoch die Werte ein?
Lt. Steuerbescheinigung sollen in Zeile 11 Anlage KAP 296,04 €
Für 150,00 € Ersatzbemessungsgrundlage haben wir zuviel bezahlt (37,50 € Kapitalertragsteuer und 2,06 € Soli)
Die 37,50 € und 2,06 € sind in Summe in Zeile 49 und 50 enthalten.
Welcher Betrag kommt in Zeile 11 (Korrigierte Beträge)?
Vielen Dank.
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