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    Montagekosten

    Hallo,
    ich habe eine Rechnung über eine Austauschverglasung. Hier sind einmal die Scheiben angegeben und Montagekosten in einer Summe angegeben. Kann ich die Montagekosten plus MwsT absetzen?

    Kann ich die Erstellung einer Gaube auch absetzen?

    LG Uschi

    #2
    AW: Montagekosten

    Dazu sind einige Hintergrundinformationen erforderlich. Handelt es sich um ein eigengenutztes Gebäude oder eine vermietete Wohnung? Austauschverglasung stellt im Falle der Vermietung Reparaturaufwand dar, der sofort abgesetzt werden kann. Im Falle der Eigennutzung kann hier steuerlich nichts berücksichtigt werden, ausser den Montagekosten, soweit es sich um Lohnkosten handelt. Diese würden als Handswerkerleistungen nach § 35 a zu berücksichtigen sein. Die Gaube ist wohl offensichtlich neu. Bei Vermietung könnten dies nachträgliche Herstellungskosten sein, die im Wege der Abschreibung berücksichtigungsfähig sind. Bei Eigennutzung kann hier - da neu - steuerlich nichts berücksichtigt werden. So paschal als Lösungsvorschlag, da der Sachverhalt insgesamt nicht konkret bekannt ist.

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