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Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

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    Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

    Bei der Steuerberechnung erhalte ich folgenden Hinweis:

    EHW Elster-Hinweise
    In Zeile 10, 1. Seite der Anlage Vorsorgeaufwand wurde Nein angekreuzt. Gleichzeitig liegt jedoch Arbeitslohn vor. Bitte prüfen, ob dort nicht Ja angekreuzt werden muss.


    In die Zeile 10 kann weder Ja noch Nein eingetragen werden.

    Liegt hier ein Fehler vor?

    #2
    AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo !

    2009 ware es die Zeile 10

    2010 ist es die Zeile 11

    Muss noch im Hinweistext geändert werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

      Danke

      Ich habe es mir schon gedacht.

      Ich habe dort (unter Nr. 11) bei meiner Ehefrau, die gesetzlich krankenversichert ist, "Nein" eingetragen, weil unter Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung kein Betrag eingetragen ist.

      Hätte der Arbeitgeber dort etwas eintragen müssen?

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        #4
        AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

        freiwillig gesetzlich, pflichtversichert oder studentische kv etc. ?

        imho _kann_ das kreuz bei NEIN richtig sein, zB bei studenten, da zahlt der AG tatsaechlich nichts dazu... ansonsten eher JA.

        ob in zeile 24 etwas stehen muss, haengt davon ab, was der AG gezahlt oder nicht gezahlt hat.

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          #5
          AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          freiwillig gesetzlich, pflichtversichert oder studentische kv etc. ?

          imho _kann_ das kreuz bei NEIN richtig sein, zB bei studenten, da zahlt der AG tatsaechlich nichts dazu... ansonsten eher JA.

          ob in zeile 24 etwas stehen muss, haengt davon ab, was der AG gezahlt oder nicht gezahlt hat.
          Hm, heißt das nun, dass wenn in Zeile 24 nichts steht, man ein "nein" ankreuzen kann?

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            #6
            AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

            nein, das heisst, das es erstmal darauf ankommt in welcher Form ihre Frau versichert ist, und ob sie von irgendeiner seite tatsaechlich zuschuesse zu ihren krankheitskosten bekommen hat.

            zu diesen zuschuessen wuerde der arbeitgeberanteil gehören, egal ob er in zeile 24 steht oder nicht, es geht darum ob man einen anspruch darauf hat. aber auch von anderen seiten kann es ja zuschuesse geben.

            ohne die genaue versicherungs-situation zu kennen, kann man keine aussage treffen, was anzukreuzen ist.

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              #7
              AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

              Ok, danke für den Hinweis. Meine Frau ist (bzw. war vor der Elternzeit) in 2010 Angestellte und hat 50% Arbeitgeberanteile Sozialversicherung erhalten. Also ja ankreuzen...

              Danke!

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                #8
                AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

                in der regel ist sie dann in der elternzeit beitragsfrei versichert, das heisst die kosten ihrer versicherung uebernimmt jemand anderes, somit ist JA jedenfalls richtig.

                die elternzeit könnte ggf. auch der Grund sein, warum in der Lohnsteuerbescheinigung kein arbeitgeberzuschuss mehr auftaucht, zB wenn sie zu jahresbeginn bereits im mutterschutz war und der arbeitgeber dadurch schon keine sv-abgaben mehr abführen musste.

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                  #9
                  AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

                  Zitat:
                  „zu diesen zuschüssen würde der arbeitgeberanteil gehören, egal ob er in zeile 24 steht oder nicht“

                  Was heißt hier „egal“?

                  Ich habe den Anspruch zu verstehen, warum ein Arbeitgeber in Zeile 24 keinen Betrag einsetzen muss, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung hat und der Arbeitgeber sie auch tatsächlich geleistet hat. Die Arbeitnehmerbeträge werden ja auch in den Zeilen 25 und 26 eingetragen.

                  In welchen Fällen hat ein Arbeitgeber denn in Zeile 24 einen Betrag einzutragen?

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                    #10
                    AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

                    Ich habe den Anspruch zu verstehen, warum ein Arbeitgeber in Zeile 24 keinen Betrag einsetzen muss, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung hat und der Arbeitgeber sie auch tatsächlich geleistet hat.
                    bitte nicht so aus dem kontext lösen und hinein interpretieren, ich habe nirgends geschrieben, das ein arbeitgeber dies nicht müsste!
                    ich schliesse nur nicht aus, das es vorkommen kann, das (zB versehentlich) in zeile 24 nichts steht, obwohl der Arbeitgeber Zuschüsse gezahlt hat oder hätte zahlen müssen.

                    ergo: eine leere zeile 24 bedingt nicht automatisch den Rückschluss auf ein NEIN fuer Zeile 11 in Anlage VOR (und nur darum ging es hier ;-))

                    denkbar sind ja auch konstellationen völlig ohne Anlage N/Lohnsteuerbescheinigung die trotzdem ein JA in Zeile 11 erfordern. wie schon oben geschrieben, haengt es zunaechst mal am versicherungsstatus (den sie hier übrigens nach wie vor noch nicht klar gestellt haben...)

                    PS: und JA wenn wie von Ihnen oben geschrieben der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung geleistet hat, sollte er diese in zeile 24 bescheinigt haben.

                    schauen Sie doch nochmal nach, vielleicht haben Sie diese Zeile in Verbindung mit einem Abbruchhinweis in der steuerberechnung zeitweise gelöscht um diese berechnung zum laufen zu bringen, anschliessend jedoch nicht wieder eingetragen?
                    (gab ja diverse probleme bei freiwillig gesetzlich versicherten etc.)
                    Zuletzt geändert von Falzo; 18.03.2011, 21:30.

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                      #11
                      AW: Elster Hinweis zur Anlage Vorsorgeaufwand

                      Zitat von Goethe Beitrag anzeigen
                      In welchen Fällen hat ein Arbeitgeber denn in Zeile 24 einen Betrag einzutragen?
                      Bei freiwillig Versicherten, bei gesetzlichen steht dort nichts.

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