Wer kann über Erfahrungen über die Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt berichten?
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Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
Der Ablauf ist in der Regel so, dass das FA, das als erstes von dem Zuständigkeitswechsel erfährt, aktiv wird. Entweder fordert das neue FA die Akte beim alten FA an, oder das alte FA fragt wegen einer neuen Steuernummer beim neuen FA an.
Das Ganze kann ein paar Wochen dauern, insbesondere wenn das über Bundesländergrenzen hinweg geht, da das neue Finanzamt viele Daten nachspeichern muss. Eine Überspielung der Daten geht derzeit - leider - nur innerhalb eines Landes.
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
hängt davon ab ob du innerhalb des Bundeslandes umziehst - da die Daten zwischen den Meisten Ländern noch nicht maschinell übertragen werden. Da sollte man mindestens von einem Monat ausgehen. Ansonsten sind die Daten selber ziemlich schnell. Hängt auch von deinem Fall ab (nur Arbeitnehmer, oder Gewerbe, Einspruch offen, Schulden beim Finanzamt...?)LG MAX v S.
(Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenerscheint mir lange, da sollte das NRW FA nochmal in By nachfragen. Alternativ kannst Du Deine Steuererklärung auch gleich beim neuen FA abgeben (soweit noch nicht erfolgt und verschlampt).
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
Da soll man auch mal die Finanzämter NRW und Bayern loben:
Die Aktenabgabe von NRW nach Bayern hat nunmehr nach 6 Monaten geklappt.
Spannend bleibt, wann nun nach Abgabe der Steuererklärung der Steuerbescheid eintrifft.
Hat jemand Erfahrungen mit den Bearbeitungszeiten in Bayern?
Ein schönen Tag noch,
Hubert aka SteuerGau
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bavaro
AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigenHat jemand Erfahrungen mit den Bearbeitungszeiten in Bayern?
Ein schönen Tag noch,
Hubert aka SteuerGau
beim Finanzamt Augsburg Stadt dauert es in der Regel von der Übermittlung bis zum Steuerbescheid ca. 3 Wochen, vor allem im Mai, vor offiziellem Abgabeschluß zum 31.05.2011.
MfG
bavaro
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
@SteuerGau
Ein halbes Jahr für eine Aktenabgabe ist nicht die Regel. Jedoch durchaus möglich, je nachdem was beim alten Finanzamt noch an Tätigkeiten vorher abzuschließen war (z.B. eine Betriebsprüfung oder umfangreiches Kontrollmaterial auszuwerten).
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Bearbeitung sollte das Eingangsdatum der Steuererklärung sein. Unabhängig davon, ob man beim neuen oder alten Finanzamt die Erklärung eingereicht hat. Bei einer Erklärung, die schon ein halbes Jahr "ruhte", sollte nicht noch ein weiteres halbes Jahr ins Land ziehen, ehe man seinen Bescheid bekommt. Letztendlich kann aber nur die veranlagende Stelle im Finanzamt konkret sagen "sind dran", "dieses Jahr garantiert nicht mehr".
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
@aron:
"Letztendlich kann aber nur die veranlagende Stelle im Finanzamt konkret sagen "sind dran", "dieses Jahr garantiert nicht mehr".
Wie jetzt, dieses Jahr garantiert nicht mehr? Gibt es denn für die Finanzämter keine einzuhaltenden Fristen?
Gruß
Hubert aka SteuerGau
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen@aron:
"Letztendlich kann aber nur die veranlagende Stelle im Finanzamt konkret sagen "sind dran", "dieses Jahr garantiert nicht mehr".
Wie jetzt, dieses Jahr garantiert nicht mehr? Gibt es denn für die Finanzämter keine einzuhaltenden Fristen?
Gruß
Hubert aka SteuerGau
Soweit ich weiß, hat das FA für die Bearbeitung der Erklärung keine Fristen.Zuletzt geändert von pa84347; 09.05.2011, 08:08.
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
@SteuerGau
Nur der zuständige Bearbeiter im Finanzamt kann Ihnen sagen, wie es mit Ihrer Steuererklärung ausschaut. Unter der eigenen Steuernummer beim Finanzamt anrufen und fragen. Mehr bleibt einem nicht als Sinnvolle Möglichkeit.
@pa84347
" ... Wegen der Statistik wird der Fall wohl kaum extra lang liegen gelassen. ..."
Umfang und Inhalt der abgegebenen Steuerakten, was "schlummert" da noch an zusätzlichen Aufgaben für den Bearbeiter? Wir wissen das nicht. Kontrollmaterial, Beteiligungseinkünfte für die letzten 10 Jahre (z.B. auf Grund geänderter Grundlagenbescheide) die womöglich noch Verlustvorträge, Verlustrückträge auslösen welche unter Umständen separat von den geänderten Einkommensteuerbescheiden gerechnet werden müssen - Statistisch zählt alles 0 und man hat ja noch andere Hobbys.Zuletzt geändert von Aron; 09.05.2011, 07:44.
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AW: Aktenabgabe vom alten zum neuen Finanzamt
Sollte deine Steuererklärung bereits länger als 3 Monate beim Finanzamt sein kannst du ja mal telefonisch nachfragen. Bei 6 Monaten könntest du schon fast eine Untätigkeitsbeschwerde (schönes Wort) - natürlich schriftlich - einlegen.LG MAX v S.
(Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)
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