Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entgeldersatzleistungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entgeldersatzleistungen

    Hallo an alle -
    die Bescheinigung für Bezug von Entgeldersatzleistungen weist eine Gesamtsumme aus, diese habe ich in Anl.N Zeile 27 eingetragen. Wo wird Pflege-,Renten- und Alo-Versicherungsanteil eingetragen?
    Besten Dank für eine Antwort!
    Gruß effmoly
    Zuletzt geändert von effmoly; 19.03.2011, 21:49.

    #2
    AW: Entgeldersatzleistungen

    Zitat von effmoly Beitrag anzeigen
    Hallo an alle -
    die Bescheinigung für Bezug von Entgeldersatzleistungen weist eine Gesamtsumme aus, diese habe ich in Anl.N Zeile 27 eingetragen. Wo wird Pflege-,Renten- und Alo-Versicherungsanteil eingetragen?
    Besten Dank für eine Antwort!
    Gruß effmoly
    Hallo,
    ist das Arbeitslosengeld? Das wäre dann zwar nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Es wäre dann der Bruttobetrag einzutragen. Die Versicherungsbeiträge sind meines Erachtens gem. § 3c (1) EStG nicht abziehbar, da sie in Zusammenhang mit der steuerfreien Einnahme stehen. Die Entgeltersatzleistung wird jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt n. § 32b (1) Nr. 1. a), (2) EStG unterworfen.

    Kommentar


      #3
      AW: Entgeldersatzleistungen

      Hallo - herzlichen Dank für die Antwort!
      Es handelt sich um Krankengeld! Evt.können Sie dazu etwas kongretes sagen, ich fürchte bei den Paragraphen verstehe ich auch nur Bahnhof!
      Nochmals herzlichen Dank in der Hoffnung auf eine oder mehrere richtigen Anworten!
      MFG effmoly

      Kommentar


        #4
        AW: Entgeldersatzleistungen

        Zitat von effmoly Beitrag anzeigen
        Hallo - herzlichen Dank für die Antwort!
        Es handelt sich um Krankengeld! Evt.können Sie dazu etwas kongretes sagen, ich fürchte bei den Paragraphen verstehe ich auch nur Bahnhof!
        Nochmals herzlichen Dank in der Hoffnung auf eine oder mehrere richtigen Anworten!
        MFG effmoly
        Hallo,
        das Krankengeld ist auch nach § 3 Nr. 1a) EStG steuerfrei und unterliegt ebenfalls der Progression § 32b (1) Nr.1 b) EStG. Es gilt ferner das bereits im vorherigen Beitrag geschriebene.
        Zuletzt geändert von pa84347; 23.03.2011, 20:39.

        Kommentar


          #5
          AW: Entgeldersatzleistungen

          Herzlichen Dank für die Antwort
          dann kann ich es bei der Eintragung der Gesamtsumme belassen!
          Gruß effmoly
          P.S. D und T sind auch zwei wichtige Buchstaben, das habe ich erkannt!! ;-)

          Kommentar

          Lädt...
          X