Hallo!
Verzweifle nun schon seit Stunden über der Zeile 69 - Mein Mann ist Beamter, privatversichert und bekommt Beihilfe zu 50%.
Er hat 2006 einen Betrag von 1809€ an seine Krankenversicherung bezahlt. Zusätzlich hatte er 2006 die Beitragsrückerstattung 2005 in Höhe von 474€ erhalten. Auch hatte er für 2006 und auch noch 2005 Beihilfe beantragt und eine Erstattung in Höhe von 567€ bekommen. Müssen diese Erstattungen nun von den Beträgen der Krankenversicherung abgezogen werden und in Zeile 69 angegeben werden? oder wo muß ich das aufführen??? Lg pactica
Verzweifle nun schon seit Stunden über der Zeile 69 - Mein Mann ist Beamter, privatversichert und bekommt Beihilfe zu 50%.
Er hat 2006 einen Betrag von 1809€ an seine Krankenversicherung bezahlt. Zusätzlich hatte er 2006 die Beitragsrückerstattung 2005 in Höhe von 474€ erhalten. Auch hatte er für 2006 und auch noch 2005 Beihilfe beantragt und eine Erstattung in Höhe von 567€ bekommen. Müssen diese Erstattungen nun von den Beträgen der Krankenversicherung abgezogen werden und in Zeile 69 angegeben werden? oder wo muß ich das aufführen??? Lg pactica
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