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Beamte und Beihilfe

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    #16
    AW: Beamte und Beihilfe

    Hallo,
    Hauptvordruck Seite 3 Zeile 71: Beiträge zur privaten KV

    Zeile 73 oder 74 : Beiträge zur privaten RV, je nach Versicherung mit Kapitalwahlrecht(Zeile 73) ohne Kapitalwahlrecht (Zeile 74)

    Tschüß

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      #17
      AW: Beamte und Beihilfe

      hm.. vielen Dank erst mal. ich habe eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, aber erster Beitragszahlung nach dem 1.1.2005. Hätte ich dazu sagen sollen... habe das Gefühl, das kann man nirgends eintragen... und bei der Kranken- und pflegepflichtversicherung bin ich irritiert, weil in z.71 freiwillig steht. in der Bezeichnung der Krankenkasse aber das Wort "pflicht" auftaucht...

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        #18
        AW: Beamte und Beihilfe

        Hallo,

        die Zeile 71 ist schon ok. Die Krankenversicherung für einen Beamten ist "freiwillig", dadurch wird der Teil abgedeckt den die Beihilfe nicht zahlt also 50% oder mit Kindern 30%.
        Ich kenne einzelne, die auf die KV verzichtet haben, irgendwann gibt es sicherlich ein böses Erwachen wenn man z.B. eine OP hat und auf 30% Kosten sitzenbleibt.

        Die Hilfe sagt zum Bsp. zu Lebensversicherungen, das fondsgebundene nicht begünstigt sind.
        (eventuell eintragen bei Kz. 74 und den Hinweis reinschreiben nach dem 01.01.05 abgeschlossen, das Finanzamt schreibt dann im schlimmsten Fall, die Beiträge konnten nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden)
        Ich habe bei meinen eig. Sonderausgaben festgestellt, dass durch die Krankenversicherung und andere Unfall-, usw. der abzugsfähige Betrag als Sonderausgabe schon überschritten ist.

        Tschüß

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          #19
          AW: Beamte und Beihilfe

          Vielen Dank, dann mach ich das jetzt einfach mal so.. Ist meine erste Steuererklärung als Beamtin...

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            #20
            AW: Beamte und Beihilfe

            Zitat von Casablanca13 Beitrag anzeigen
            hm.. vielen Dank erst mal. ich habe eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, aber erster Beitragszahlung nach dem 1.1.2005. Hätte ich dazu sagen sollen... habe das Gefühl, das kann man nirgends eintragen... und bei der Kranken- und pflegepflichtversicherung bin ich irritiert, weil in z.71 freiwillig steht. in der Bezeichnung der Krankenkasse aber das Wort "pflicht" auftaucht.
            Nach dem 31.12.2004 abgeschlossene klassiche Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind NICHT als Vorsorgeaufwendungen abziehbar! Dies betrifft nur noch zertifizierte Riester- bzw. Rüruprenten. Dafür ist die spätere Kapitalauszahlung bzw. Rentenzahlung ja nur teilweise steuerpflichtig.

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              #21
              AW: Beamte und Beihilfe

              Dankeschön!!

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                #22
                AW: Beamte und Beihilfe

                Ich weiss nicht genau ob ich hier richtig bin aber es wäre scön wenn mir jemand erzählen könnte was genau eine Beihilfe für Beamte ist. Ich hab mich im Internet schlaugemacht und habe eine Erklärung dafür auf der seite versicherungsvergleich-beamte.de gefunden kann aber einige Aussagen nicht nachvollziehen. Brauche also Hilfe oder weitere Informationen. Danke schon im Voraus.

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                  #23
                  AW: Beamte und Beihilfe

                  Beamte bekommen vom Staat einen Teil der bezahlten Krankenhaus- Arzneimittel- und Arztkosten erstattet. Diese Gelder nennt man Beihilfe. Es sind ca. 50 %. Die restlichen 50% können Beamte zum Beispiel durch eine private Krankenkasse abdecken.

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                    #24
                    AW: Beamte und Beihilfe

                    ... der andere Teil MUSS mittlerweile durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden, die der Beamte in voller Höhe voll zahlt. Für die Beihilfe zahlt er zwar keine eigene Beiträge, dafür zahlt der Dienstherr aber auch keinen Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, was ihm im Regelfall günstiger kommt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #25
                      AW: Beamte und Beihilfe

                      Hallo!

                      Bei den Vorsorgeaufwendungen muss ich meine in 2009 gezahlten Beiträge zur privaten Krankenversicherung um die in 2009 erhaltene Beitragsrückerstattung (BRE) für 2008 kürzen. Meine Krankenversicherung knüpft aber die BRE an die Bedingung, dass ich in 2008 keine Leistungen beantragt habe, sprich keine Arztrechnungen etc. eingereicht habe.

                      Meine Frage:

                      Muss ich die BRE in voller Höhe abziehen? Oder kann ich meine Arztkosten, auf deren Erstattung ich ja verzichten MUSSTE, darauf anrechen? Quasi als Werbungskosten!? Denn ohne meinen Aufwand (Rechnung aus eigener Tasche bezahlt, Verzicht auf Leistungsanspruch) hätte es keine BRE gegeben!

                      Beispiel:

                      "Brutto"-BRE in 2009 für 2008: 500 EUR
                      In 2008 nicht eingereichte Arztrechnungen: 200 EUR
                      "Netto"-BRE: 300 EUR ?!

                      Als "außergewöhnliche Belastungen" kann ich die 200 EUR ja nicht angeben, da der Verzicht an sich ja freiwillig ist (mal davon abgesehen, dass der Betrag dafür auch viel zu niedrig ist).

                      Gruß, Eduard

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                        #26
                        AW: Beamte und Beihilfe

                        nein, das kannst du nicht verrechnen.

                        das eine sind arztkosten und das andere sind beitraege zur versicherung. wie du richtig erkannt hast koenntest du die nicht erstatteten arztkosten lediglich unter anrechnung der zumutbaren belastung absetzen.

                        die BRE ist voll abzuziehen. du hast hier ja in erster linie auch fuer dich selbst gespart und nicht fuer den staat - wenn du das nicht willst musst du das naechste mal deine arztkosten einreichen oder einen anderen vertrag mit deiner versicherung aushandeln ;-)

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