Wer hat Erfahrung mit der steuerlichen Berücksichtigung eines Hausverkaufes?
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AW: Hausverkauf
Zitat von Krake Beitrag anzeigenIn welchem steuerlichen Zusammenhang?
Es bleibt eigentlich nur die Besteuerung des Veräußerungsgewinns?
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AW: Hausverkauf
Hallo,
>>>Haus wird 20 Jahre nach Kauf verkauft.
Dann ist es wohl steuerfrei, es gilt die 10-jährige Spekulationsfrist; und zwar egal ob selbst genutzt oder vermietet.
Ein Ausnahme wäre nur, wenn die Immobilie Betriebsvermögen war.
@Kloebi: Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, daher heißt es ja auch ERWERBsteuer. Gefragt war aber nach den Steuern beim Verkauf.
MfG StefanZuletzt geändert von reckoner; 21.03.2011, 12:56.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Hausverkauf
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
>>>Haus wird 20 Jahre nach Kauf verkauft.
Dann ist es wohl steuerfrei, es gilt die 10-jährige Spekulationsfrist; und zwar egal ob selbst genutzt oder vermietet.
Ein Ausnahme wäre nur, wenn die Immobilie Betriebsvermögen war.
@Kloebi: Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, daher heißt es ja auch ERWERBsteuer. Gefragt war aber nach den Steuern beim Verkauf.
MfG Stefan
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AW: Hausverkauf
Die Grunderwerbsteuer schulden grundsätzlich Verkäufer UND Erwerber GEMEINSAM, BEIDE sind Steuerschuldner (§ 13 GrerwStG). Dass -üblicherweise- im Rahmen der Vertragsfreiheit geregelt wird, dass der Erwerber zahlen soll und sich somit das Finanzamt erst einmal an den Erwerber hält, ändert daran nichts: Wenn der Käufer nicht zahlen kann oder will, kann es sich auch an den Verkäufer halten und der Verkäufer kann dann sehen, wie er sich das Geld vom Käufer zurückholt ...Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Hausverkauf
Zitat von sophie m. Beitrag anzeigennein, da ausserhalb der 10 Jahresfrist.
Es ist ein privates Veräußerungsgeschäft
Frohe Ostern
Hubert aka SteuerGau
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AW: Hausverkauf
Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigenDanke, also 100 % sicher, daß es in der Einkommensteuererklärung NICHT zu deklarieren ist (Kauf: 1990 - Verkauf: 2010) ?
Frohe Ostern
Hubert aka SteuerGau
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AW: Hausverkauf
Zitat von pa84347 Beitrag anzeigenWenn Sie 100% sicher gehen wollen, können Sie es ja in der Erklärung angeben, wenn es nicht steuerbar ist, wegen Ablauf der 10-Jahresfrist bei priv. Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, dann wird es das FA von Amts wegen außer Ansatz lassen.
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