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    Hausverkauf

    Wer hat Erfahrung mit der steuerlichen Berücksichtigung eines Hausverkaufes?

    #2
    AW: Hausverkauf

    In welchem steuerlichen Zusammenhang?

    Es bleibt eigentlich nur die Besteuerung des Veräußerungsgewinns?

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      #3
      AW: Hausverkauf

      Zitat von Krake Beitrag anzeigen
      In welchem steuerlichen Zusammenhang?

      Es bleibt eigentlich nur die Besteuerung des Veräußerungsgewinns?
      Ja, Haus wird 20 Jahre nach Kauf verkauft.

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        #4
        AW: Hausverkauf

        wenn das Haus im Privatvermögen und nicht im Betriebsvermögen war, dürfte dann die einzige Steuer die Grunderwerbsteuer sein.

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          #5
          AW: Hausverkauf

          Hallo,

          >>>Haus wird 20 Jahre nach Kauf verkauft.

          Dann ist es wohl steuerfrei, es gilt die 10-jährige Spekulationsfrist; und zwar egal ob selbst genutzt oder vermietet.

          Ein Ausnahme wäre nur, wenn die Immobilie Betriebsvermögen war.

          @Kloebi: Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, daher heißt es ja auch ERWERBsteuer. Gefragt war aber nach den Steuern beim Verkauf.

          MfG Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 21.03.2011, 12:56.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Hausverkauf

            Wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt, ist die Veräußerung sozusagen steuerfrei.

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              #7
              AW: Hausverkauf

              OK, das hilft mir weiter !!!

              Vielen Dank an Alle,

              SteuerGau

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                #8
                AW: Hausverkauf

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                >>>Haus wird 20 Jahre nach Kauf verkauft.

                Dann ist es wohl steuerfrei, es gilt die 10-jährige Spekulationsfrist; und zwar egal ob selbst genutzt oder vermietet.

                Ein Ausnahme wäre nur, wenn die Immobilie Betriebsvermögen war.

                @Kloebi: Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, daher heißt es ja auch ERWERBsteuer. Gefragt war aber nach den Steuern beim Verkauf.

                MfG Stefan
                Vielen Dank. Aber der Verkauf muß in der Steuererklärung angegeben werden?

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                  #9
                  AW: Hausverkauf

                  nein, da ausserhalb der 10 Jahresfrist.
                  Es ist ein privates Veräußerungsgeschäft

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                    #10
                    AW: Hausverkauf

                    Die Grunderwerbsteuer schulden grundsätzlich Verkäufer UND Erwerber GEMEINSAM, BEIDE sind Steuerschuldner (§ 13 GrerwStG). Dass -üblicherweise- im Rahmen der Vertragsfreiheit geregelt wird, dass der Erwerber zahlen soll und sich somit das Finanzamt erst einmal an den Erwerber hält, ändert daran nichts: Wenn der Käufer nicht zahlen kann oder will, kann es sich auch an den Verkäufer halten und der Verkäufer kann dann sehen, wie er sich das Geld vom Käufer zurückholt ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Hausverkauf

                      Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
                      nein, da ausserhalb der 10 Jahresfrist.
                      Es ist ein privates Veräußerungsgeschäft
                      Danke, also 100 % sicher, daß es in der Einkommensteuererklärung NICHT zu deklarieren ist (Kauf: 1990 - Verkauf: 2010) ?

                      Frohe Ostern

                      Hubert aka SteuerGau

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                        #12
                        AW: Hausverkauf

                        Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen
                        Danke, also 100 % sicher, daß es in der Einkommensteuererklärung NICHT zu deklarieren ist (Kauf: 1990 - Verkauf: 2010) ?

                        Frohe Ostern

                        Hubert aka SteuerGau
                        Wenn Sie 100% sicher gehen wollen, können Sie es ja in der Erklärung angeben, wenn es nicht steuerbar ist, wegen Ablauf der 10-Jahresfrist bei priv. Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, dann wird es das FA von Amts wegen außer Ansatz lassen.

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                          #13
                          AW: Hausverkauf

                          Zitat von pa84347 Beitrag anzeigen
                          Wenn Sie 100% sicher gehen wollen, können Sie es ja in der Erklärung angeben, wenn es nicht steuerbar ist, wegen Ablauf der 10-Jahresfrist bei priv. Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, dann wird es das FA von Amts wegen außer Ansatz lassen.
                          Danke, werde es so handhaben bzw. vor Abgabe mit dem zuständigen Sachbearbeiter des FA besprechen.

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