Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV Ehefrau

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV Ehefrau

    Ich bin verheiratet- Zusammenveranlagung- 1 Kind. Ich habe einen Riestervertrag, mein Mann nicht. Mein Mann ist Arbeitnehmer, gesetzl. versichert. Ich übe eine geringfügige Beschäftigung (EUR 400 p.M.) aus.

    Welche Angaben muss ich in der Anlage AV machen?. Bin ich mittelbar oder unmittelbar Begünstigter. Muss ich für meinen Mann auch eine AV Anlage erstellen?

    Elster erstellt keine Steuerberchnung, da die Anlage AV für meinen Mann fehlt.

    Wer kann mir helfen? Vielen Dank und Grüsse.

    #2
    AW: Anlage AV Ehefrau

    Hallo,

    Trifft davon etwas auf Dich zu?

    Unmittelbar Begünstige:
    https://www.deutsche-bank-bauspar.de/de/lexikon/pop1150.jsp

    Mittelbar Begünstigte:
    https://www.deutsche-bank-bauspar.de/de/lexikon/pop1144.jsp

    Viele Grüße

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV Ehefrau

      Siehe Anleitung zur Anlage AV:

      "Bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, und von denen nur ein Ehegatte unmittelbar begünstigt ist, ist auch der andere Ehegatte (mittelbar) begünstigt, wenn
      – beide Ehegatten jeweils einen auf ihren Namen lautenden, zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben oder
      – der unmittelbar begünstigte Ehegatte über eine mit Zulage und Sonderausgaben förderfähige Versorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bei einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung verfügt und der andere Ehegatte einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat."

      Wenn der Mann zwar sozialversicherungspflichtig arbeitet, also unmittelbar begünstigt ist, er aber keinen Riestervertrag hat und auch die zweite Alternative nicht zutrifft, ist die Frau nicht mittelbar begünstigt (was auch der Grund ist, dass eine Anlage AV mit mittelbarer Begünstigung eine Anlage AV für den Ehepartner mit unmittelbarer erfordert).

      Bleibt also die Frage, ob die Frau unmittelbar begünstigt ist:

      "geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben (der Verzicht führt dazu, dass der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung durch eigene Beitragsleistung auf den vollen Satz aufgestockt wird)."

      Heißt, wurde hier nicht durch den geringfügig beschäftigten AN auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt, ist es hier Essig mit der unmittelbaren Begünstigung. Nun muss man die weiteren Fälle unmittelbarer Begünstigung durchgehen, insbesondere bzgl. Elternzeit, aber wenn auch das nicht trifft, kann das Ende vom Lied auch sein, dass man zwar einen Riester an der Backe hat, der aber gar nicht begünstigt und daher reines Privatvergnügen ist.

      Aber diese Frage stellt sich doch schon vor dem (Dauer-)Zulagenantrag. Oder wurde der gar nicht gestellt?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV Ehefrau

        Vielen Dank für deine Info.

        Ich mich jetzt als unmittelbar begünstigt eingeben und bei beitragspflichtige Einnahmen EUR 0 angegeben. Jetzt klappt es. Elster gibt keine Fehlermeldung mehr an.
        Toll.

        Vielleicht liegt auch ein Programmfehler vor. Letztes Jahr (nur ein Formular für beide) hat es wunderbar geklappt.

        Viele Grüsse

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage AV Ehefrau

          Zitat von Fanny8 Beitrag anzeigen
          Ich mich jetzt als unmittelbar begünstigt eingeben und bei beitragspflichtige Einnahmen EUR 0 angegeben. Jetzt klappt es. Elster gibt keine Fehlermeldung mehr an.
          Toll.
          Wenn das mit der unmittelbaren Begünstigung auch stimmt, ist das ja auch korrekt.

          Zitat von Fanny8 Beitrag anzeigen
          Vielleicht liegt auch ein Programmfehler vor. Letztes Jahr (nur ein Formular für beide) hat es wunderbar geklappt.
          Da es denn Fall, dass ein Ehegatte mittelbar begünstigt ist, der andere aber keinen Riester hat, gar nicht geben kann, ist dies sicher ohne Angabe einer unmittelbaren Begünstigung noch nie gegangen, und auch kein Programmfehler.

          Kommentar

          Lädt...
          X