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Halbwaisenrente und Kfz-Kosten

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    Halbwaisenrente und Kfz-Kosten

    Hallo ich hab da mal eine Frage, oder auch zwei...

    wenn man bei Anlage Kind z.B. bei Rente Halbwaisenrente eingeben will was muss bei Renten rein und was bei Ertragsanteil/steuerpflichtiger Teil der Renten? Ich hatte jetzt bei dem Feld Renten den Jahresbruttobetrag vom Bescheid eingetragen aber der will auch was bei Ertragsanteil. Bis ich da nichts eingetargen hab komm ich überhaupt nicht weiter in der Anwendung. Auf Seite zwei und drei kann amn doch dann sicher Kfz-Kosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte eingeben oder?

    Danke schonmal!

    #2
    AW: Halbwaisenrente und Kfz-Kosten

    SChau mal bei Petrus unter dem Stichwort Zweitstudium bzw. Halbwaisenrente

    welche Fahrtkosten sind gemeint?
    Erststudium ?
    Nur als Ausbildungskosten auf Seite 2 des Hauptvordrucks in Zeile 47 Werbungskosten einzutragen.

    In der Papieranleitung zur Steuererklärung - Seite 5 - oder rechts in der Elster Hilfe
    (wird angezeigt, wenn man in das passende Feld reingeht) steht mehr dazu.

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