Fallbeispiel:
Ein Gewerbetrieb wurde Mitte 2010 abgemeldet weil es bis dahin keine Umsätze gab und die Weiterführung des Betriebes nicht mehr sinnvoll war.
Frage:
Muß bei der Steuererklärung für 2010 noch die Anlage G ausgefüllt werden (u.U. mit Gewinn aus Gewerbebetrieb = Summe 0)?
Ein Gewerbetrieb wurde Mitte 2010 abgemeldet weil es bis dahin keine Umsätze gab und die Weiterführung des Betriebes nicht mehr sinnvoll war.
Frage:
Muß bei der Steuererklärung für 2010 noch die Anlage G ausgefüllt werden (u.U. mit Gewinn aus Gewerbebetrieb = Summe 0)?
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