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Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

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    Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

    hallo

    wir haben ein behindertes kind 100% H
    und haben jedes Jahr denn Pflegepauschbetrag geltend gemacht

    Diesjahr haben wir auch die 15000km Kilometergeld/pauschale geltend gemacht wegen merkzeichen H und auch bekommen

    kann ich das auch rückgängig für die anderen Jahre machen wenn ja wie weit zurück

    mfg
    danke

    #2
    AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

    zunächst: Beantragen können Sie alles. Es kann nicht mehr wie vom FA abgelehnt werden und kostet nichts.

    Es wird wohl die Frage sein, ob Sie an dieser nachträglich bekannt gewordenen neuen Tatsache ein grobes Verschulden trifft, d. h. ob Sie hätten wissen können, dass Sie das geltend machen können. Je steuerlich unwissender Sie sind, desto eher wird dies zu verneinen sein. Wenn ihr Nme "anwalt78" auf eine Berufsbezeichnung hindeutet, könnte dies hingegen gegen den Antrag sprechen.

    Zurück gehen kann man, wenn eine Änderungsvorschrift greift, bis zur Festsetzungsverjährung von vier Jahren. D. h., wenn Sie die Steuererklärung 2006 im Jahr 2007 abgegeben haben, verjährt dies zum 31.12.2011; eine Änderung wäre also heuer noch möglich.

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      #3
      AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

      ok Danke
      nee ist nur der nick
      habe das über ein neues Steuerprogramm erfahren das das möglich ist mit KM-Pauschale

      mfg

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        #4
        AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

        zumindest wenn ich mich recht erinnere, war es früher so, das gerade bei steuerlich nicht beratenen Personen das Finanzamt auf gewisse Sachen hinweisen sollte (Anträge anregen)
        d.h. auf Kreuzchen die zu machen sind etc.

        Somit besteht noch eine kleine Möglichkeit rückwirkend was zu machen

        aber wenn die BIS ZU 15.000 km haben wollen, machen sich aber auch darauf gefasst das das Finanzamt gegebenenfalls die Fahrtleistung nach gewiesen haben möchte. Fahrtenbuch, Inspektionsrechnungen auf denen der km-Stand erschein, oder ein - aus rein privatem Interesse geführtes Tank-Büchlein - tun da gute Dienste.

        glaubhaft machen: z.B. sie müssen jeden Monat 2 mal zu einem bestimmten Arzt a 350km und bringen das Kind jeden Tag zur Bildungseinrichtung a 10 km . . . oder so ähnlich

        Zitat Elster-Hilfe:

        Bei außergewöhnlich Gehbehinderten, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können (Merkzeichen „aG”), bei Personen mit den Merkzeichen „H” oder „Bl” und bei Personen, die in Pflegestufe III eingestuft sind, werden in angemessenem Rahmen (regelmäßig bis zu 15.000 km jährlich) alle Privatfahrten anerkannt. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Ein höherer Kilometersatz als 30 Cent wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

          danke

          naja für dieses Jahr ging es ohne nachweis sonst wären ja nur 3000km aber das macht ja jedes FA anders

          aber will jetzt das halt nicht verschenken
          meinst mann müste auch die andren Jahre dann per nachweis vorlgen auch wenn sie diesjahr keine wollten

          mfg

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            #6
            AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

            ne es geht nicht ums wollen
            wenn du jetzt nur 12.000 km gefahren bist kannst du nicht 15.000 beantragen, das ist kein Pauschbetrag. D.h. du must in deiner Erklärung galubhaft machen wieviel km ungefähr gefahren bist. Die Nachweise kann das Finanzamt anfordern, muss nicht. Die 15.000 km bedeuten das das Finanzamt bisdahin (auf Grund der vorliegenden Nachweise 100% und H) nicht so streng sein muss, da üblicherweise gerade wegen der Behinderung, diese Fahrtkosten ja anfallen. Im Fachjargong sog. Nichtbeanstandungsgrenze.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

              ok danke
              belege vom Arzt habe ich ja immer aufgehoben
              Rechnung vom KFZ habe ich nicht KFZ wird Privat rep....
              also daher auch kein KM angabe möglich

              mfg

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                #8
                AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

                was Max_v_S sagen will, ist doch ganz einfach, anspruch hat man auf das was man TATSÄCHLICH gefahren hat und entsprechend erklären kann.

                traegt man wissentlich mehr ein, isses beschiss und wenn dann das Finanzamt kontrolliert, darf man sich hinterher nicht wundern... ;-)
                ich würde nicht davon ausgehen, das die sachbearbeiter alle nur doof sind und nicht den braten riechen, wenn man jetzt auf einmal ankommt für 4 Jahre rückwirkend...

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                  #9
                  AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

                  also ich würd in diesem Fall schon noch mal versuchen - wegen steuerlicher unwissenheit - die km rückwirkend so annähernd zu rekonstruieren uns zu Beantragen.

                  Natürlich solltet ihr bedenken, wenn ihr die letzten Jahre nur immer auf z.B. 10000 km kommt, könnte das Finanzamt bei der letzten Veranlagung (so diese noch nicht bestandskräftig ist) zu prüfen und zu ändern.

                  Zu beachten ist auch ab wann der SBA gültig ist (teilweise wird er auch nach Beantragung rückwirdend gültig - Grundlagenbescheid, d.h. die Steuererklärungen der vergangenen Jahre können - auf ANTRAG! - geändert werden)

                  Nochmal Zitat aus der Elster-Hilfe:

                  OHNE Nachweis der Kosten werden im Allgemeinen 900 Euro (3.000 km zu 30 Cent) anerkannt.
                  Zuletzt geändert von Max_v_S; 23.03.2011, 09:53.
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                    #10
                    AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

                    Noch eine Ergänzung:

                    bei den 15.000 km handelt es sich um ALLE Privatfahrten!
                    (nach meinem Verständnis abzüglich gelten gemachter Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Dienstreisen)

                    Zitat:
                    In den Grenzen der Angemessenheit dürfen nicht nur die Aufwendungen für durch die Behinderung veranlaßte unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Fahrleistung von mehr 15 000 km im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rahmen des Angemessenen.
                    Zuletzt geändert von Max_v_S; 23.03.2011, 13:28.
                    LG MAX v S.

                    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                      #11
                      AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

                      ich hab mich gestern Abend nochmal schlau gemacht (viel gegoggelt). Es war nicht ganz einfach eine klare steuerliche Linie zu finden, da viele Informationen ziemlich allgemein sind.

                      Und auch den § 33 Abs. 4 Einkommensteuergesetz mit den dazugehörigen Hinweisen H 34.4 im "richtigen" Papier-Gestetz gelesen. Da wird die Hose dann runtergelassen:´

                      http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2006/hin33.1-33.4.html

                      Bei Übertragung vom Behindertenpauschbetrag des Kindes auf die Eltern, muss das Kind (nämlich) IMMER mit drinsitzen . . .

                      Als Nachweis gilt auch der TÜV-Bericht (aller 2 Jahre, da sollte der km-Stand drinstehen)
                      LG MAX v S.

                      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                        #12
                        AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

                        Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
                        Nochmal Zitat aus der Elster-Hilfe:
                        OHNE Nachweis der Kosten werden im Allgemeinen 900 Euro (3.000 km zu 30 Cent) anerkannt.
                        hallo,
                        folgender fall. gdb 80 seit nov/2011. pauschbetrag von 1060€ ist klar.
                        wo gehört jetzt die km-pauschale eingetragen und gilt sie nur anteilig für die beiden monate?

                        danke und gruß f.

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                          #13
                          AW: Pflegepauschbetrag und Kilometergeld

                          Die Antwort wird in der Programmhilfe gegeben:
                          Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung: Index:Behinderung - weitere

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