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Dividenden aus dem Ausland

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    Dividenden aus dem Ausland

    Hallo,

    ich erhalte, im Zuge einer Beteilung an einer Holding in der EU (CYP), Dividenden die jährlich ausgeschüttet werden.

    Ist es ausreichend, diese Dividenden bei der Kapitalertragssteuer-Anmeldung anzugeben? Eine "normale" Einkommensteuererklärung wär überflüssig. Bin zwar noch in einem Angestelltenverhältnis, wo auch Lohnsteuer gezahlt wird, die muss ich mir aber nicht unbedingt wiederholen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße aus München,

    Benjamin S.

    #2
    AW: Dividenden aus dem Ausland

    Hallo Benjamin,

    die Kapitalertragssteuer-Anmeldung kann (und muss) - soweit ich weiß - nur die ausschüttende Gesellschaft machen.

    Du musst wohl eine komplette Einkommensteuererklärung abgeben.

    Was an einer Erklärung unnötig sein soll, wenn man eine Erstattung zu erwarten hat, verstehe ich allerdings nicht so ganz;-)

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Dividenden aus dem Ausland

      Aus Deutschland kenne ich die Vorgehensweise. Aber ist dies EU-weit der Fall?

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        #4
        AW: Dividenden aus dem Ausland

        Hallo Benjamin,

        >>>Aus Deutschland kenne ich die Vorgehensweise. Aber ist dies EU-weit der Fall?

        Ich versteh jetzt nicht genau, was du meinst. Welche Vorgehensweise kennst du aus Deutschland? (deine=via Kapitalertragssteuer-Anmeldung oder meine=via Steuererklärung)

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Dividenden aus dem Ausland

          Ich meine, dass mir nicht bekannt ist, dass eine Holding in Zypern so vorgeht sondern es die Pflicht des Dividendenempfängers ist, die Beträge zu versteuern.

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            #6
            AW: Dividenden aus dem Ausland

            Hallo Benjamin,

            ja, natürlich, letztendlich ist immer der Dividendenempfänger verpflichtet (außer die A-Steuer hat bereits zugeschlagen).
            Und das geht dann halt via Einkommensteuererklärung. In der Anlage KAP gibt es auch extra Zeilen für Kapitalerträge OHNE inländischen Steuerabzug (Zeile 15-20).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Dividenden aus dem Ausland

              Ah Danke, genau das ist es, wonach ich gesucht habe!

              Ich danke dir erstmal herzlichst für deinen Support. Bekannt ist ja, dass Dividenden stark unterschiedlich ausfallen. In dem einen Jahr xx.xxx € im anderen jahr xxx €. Wenn ich bei der Einkommensteuererklärung die Dividenden angebe, kann es vorkommen, dass Vorauszahlungen festgesetzt werden?

              Nach meinem Verstand wäre dies totaler schwachsinn. Denn was soll ich machen, wenn das Unternehmen im nächsten Jahr gar keine Dividenen auszahlt?

              DANKE!

              Benjamin

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                #8
                AW: Dividenden aus dem Ausland

                Hallo Benjamin,

                ja, Vorauszahlungen könnten festgesetzt werden (ab 400 Euro Nachzahlung).
                Und richtig, das kann auch mal ungerecht sein, ist aber beispielsweise bei Gewerbetreibenden auch regelmäßig der Fall (da weiß man im Voraus auch nicht, wie hoch der Gewinn ausfällt bzw. ob überhaupt einer entsteht).

                Hinzu kommt übrigens, dass Dividenden ja gerade nicht so stark schwanken sollten (Stichwort: Dividendenkontinuität).

                Wenn im Laufe des Jahres bekannt wird, dass die Dividende ausfällt, so würde ich dann sofort Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen, um zumindest den restlichen Vorauszahlungen zu entgehen.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Dividenden aus dem Ausland

                  Hallo Stefan,

                  da hast du vollkommen recht, die Dividendenpolitik ist auch präsent. Allerdings ist es in meinem Fall nicht eine kontinuierliche Dividendenzahlung sondern eine rein variable (gewinnorientierte) Dividendenzahlung. Dem CEO sowie mir als Dividendenempfänger ist schon jetzt klar, dass es Jahre ohne Dividenden geben wird. Definitiv. Nur ist es schwer zu erkennen, wann.

                  Bsp.:

                  2011 - Dividendenbetrag: 80.500,- €
                  2012 - Dividendenbetrag: 1000,- €

                  Die Vorauszahlungen für 2012 kann man sich ja gut vorstellen. Doof ist nur, dass es sich unter Umständen erst gegen ENDE 2012 herausstellen kann, ob es eine Dividendenzahlung gibt oder nicht. Bis dahin habe ich ja schon fleißig vorausgezahlt.

                  Einen alternativen Weg dies zu versteuern gibt es nicht?

                  DANKE!

                  ............................

                  NACHTRAG: Zudem war ich der Meinung, dass entweder der persönliche Steuersatz verwendet wird, ODER der 25% Kapitalertragssteuersatz genutzt wird, wenn der persönliche ESt Satz über 25% liegt. Nun dachte ich, dass wenn der 25% Satz genutzt wird, das ganze mit der Kapitalertragssteuer-Anmeldung ausreichend ist. Siehe: https://www.formulare-bfinv.de/printout/034041_10.pdf
                  Zuletzt geändert von biggieben; 23.03.2011, 01:32.

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                    #10
                    AW: Dividenden aus dem Ausland

                    Hallo Benjamin,

                    >>>Einen alternativen Weg dies zu versteuern gibt es nicht?

                    Nein, ich sehe eigentlich keine andere Möglichkeit.

                    Du könntest nur versuchen, den Vorauszahlungsbetrag mit den in deinem letzten Beitrag angeführten Argumenten zu reduzieren, etwa auf den Durchschnittswert der letzten Jahre. Das kann funktionieren, muss aber nicht.

                    Zu deinem Nachtrag: Der Höchststeuersatz für Kapitalerträge von 25% gilt ja (der persönliche Steuersatz greift nur, wenn es günstiger ist; muss aber beantragt werden, KAP Zeile 4), entsprechend hoch wird auch die Nachzahlung nur sein. Und daraus ergibt sich dann die Vorauszahlung, also auch max. 25% + Soli.

                    Aber selbst wenn du das verlinkte Formular benutzen könntest (imho geht das nicht, aber 100%ig sicher bin ich mir auch nicht), würde das doch auch zu einer Vorauszahlung führen; wo ist der Unterschied?

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Dividenden aus dem Ausland

                      Ich habe erkannt, dass da wohl kein Unterschied wäre. Ich selber habe mich immer beraten lassen und persönlich nicht wirklich viel Ahnung von Steueroptimierung. Ich habe nur von einem StB erfahren dass:

                      - Die Anmeldung dazu dient, Dividendenzahlungen anzumelden
                      - Die Dividendenanmeldung am Tag des Erhalts eingereicht werden MUSS
                      - Die Zahlung der 25% ebenfalls am Tag des Erhalts getätigt werden MUSS

                      Ist dies vielleicht bei ausschüttenden Gesellschaften so?

                      Zwischen diesen Fristen und Zahlungskonditionen und denen der ESt habe ich keinerlei Ähnlichkeit erkennen können. Daher dachte ich, dass es zwei verschiedene Verfahren sind.

                      Aus der Beratung habe ich zudem folgenden Ablauf erfahren:

                      - Ich erhalten Dividenden
                      - Melde diesen Erhalt per Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim FA
                      - Zahle die Errechneten 25 % an das FA
                      - ERLEDIGT

                      Und daher dachte ich eben, dass eine ESt nicht nötig sei.

                      Leider scheint dies doch nicht der Fall zu sein. Sehr schade, wäre ein einfaches und Steuerzahlerfreundliches System. Nun weiß ich nicht, ob mein Berate mich falsch beraten hat oder ich das ganze einfach falsch verstanden habe.

                      Ob mir das FA dort direkt Auskunft gibt? Aus meiner Frage würde ja keine steuerliche Beratung resultieren .. sondern einfach eine Nachfrage bzgl. Besteuerungsverfahren ...

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