Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage U für Ehefrau

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage U für Ehefrau

    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen:
    Ich wohne seit Mitte 2010 dauernd von meiner Frau getrennt und zahle Unterhalt, auch für die Kinder. Ich habe also 3 Anlage U-Unterhalt ausgefüllt, muß jeweils das Verwandschaftsverhältnis zu mir angeben. Bei den Kindern kann ich Sohn oder Tochter auswählen, aber Ehefrau wird nicht angeboten.
    Lustigerweise habe ich es mit "Mutter" versucht, die wird abgelehnt mit der Begründung das Alter wäre nicht plausibel!
    Was mache ich falsch? leider kommt keine hilfreiche Erklärung .

    Danke
    Martin

    #2
    AW: Anlage U für Ehefrau

    da haben sie vermutlich die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

    Solange es für die Kinder einen Anspruch auf Kindergeld gibt (also mindestens solange sie minderjährig sind) ist der Unterhalt nicht absetzbar! Darüberhinaus nur bei Bedürftigkeit sh. Anlage Unterhalt...
    Tatsächliche Zahlungen oder wer das Kindergeld effektiv bekommt, spielt dafür erstmal keine Rolle.

    Was die getrennte Gattin angeht so gehört diese in Anlage U, nicht zu verwechseln mit Anlage Unterhalt - das sind zwei Paar Schuhe!

    Die Frau muß darauf unterschreiben und den gewährten Unterhalt als Einkommen ggf. der Steuer unterwerfen... Viel Erfolg!

    http://formulare-bfinv.de

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage U für Ehefrau

      Hinweis:
      Gem. BGH-Urteil vom 23.03.1983, in NJW 1983, S. 1545, ist der Unterhaltsempfänger verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die die finanzielle Belastung des Unterhaltsverpflichteten vermindern und damit seine Leistungsfähigkeit erhöhen. Es besteht demnach eine rechtliche Verpflichtung des Unterhaltsempfängers zur Zustimmung der Unterzeichnung der Anlage U.
      Eventuell entstehende steuerliche Nachteile des Unterhaltsempfängers sind vom Unterhaltsverpflichteten selbstverständlich auszugleichen. Hierzu ist eine Vergleichsberechnung a) ohne und b) mit Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte einzureichen. Diese fertigt für gewöhnlich der Steuerberater Ihrer zukünftigen Ex-Frau an.
      Also: Viel Spaß auf diesem Weg.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage U für Ehefrau

        Liebe Leute, vielen Dank für die Antworten, da wird mir einiges klar!

        Das kann der gemeine Steuerzahler ja auch nicht alles ahnen!

        Martin

        Kommentar

        Lädt...
        X