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Abbruchhinweis Pflegeversicherung

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    Abbruchhinweis Pflegeversicherung

    Hallo allerseits,

    vielleicht kann mir jemand helfen. Bei der Steuerberechnung kommt folgender Abbruchhinweis: "Der Wert der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    Okay. In Zeile 28 der Anlage N bzw. 1. Lohnsteuerbescheinigung sind aber die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung einzutragen. Das habe ich auch getan und hatte dazu den Wert übernommen, den mir meine private KV auch schriftlich bescheinigt hat. Ich sehe kein Feld, wo ich hier etwas getrennt eingeben müßte. Manchmal wird man aber auch betriebsblind. ALSO HELFT MIR MAL.... Bitte...

    #2
    AW: Abbruchhinweis Pflegeversicherung

    Für private KV Eintragungen lt. Versicherer:
    Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Basis-KV in Zeile 31, PV in Zeile 32, Rest in Zeile 35
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Abbruchhinweis Pflegeversicherung

      @kent und andere:

      Danke. Die Zeilen waren offensichtlich richtig eingetragen. Das Problem scheint zu sein: Meine Frau arbeitete 2010 in einem sozialversicherungspflichtigem Beschaäftigungsverhältnis, wo sie ja die gesetzliche KV und Pflegeversicherung abführt. Für den Fall, dass sie arbeitslos wird und keine staatliche Unterstützung erhält, haben wir bei der privaten KV (wo sie früher auch war) eine sog. Ruheversicherung abgeschlossen. Diese private KV flammt dann in dem Fall sozusagen wieder auf. Und hier ist der Beitrag zur Pflegeversicherung höher als der gezahlte Beitrag zur PKV im Sinne § 10, Abs. 1 Nr. 3 ESTG, also 12 Euro zu 53 Euro. Und genau da meckert das Elsterprogramm...

      Bin weiterhin ziemlich ratlos, weil die Steuerberechnung wegen dieses Abbruchhinweises nicht startet.

      Ergänzung: Da ich ja der Versicherungsnehmer für meine Frau bin (bei der Ruheversicherung) habe ich auch versucht, das in die Zeilen darunter einzutragen (Zeilen 40/41), aber auch da meckert das Programm dasselbe. Abbruchhinweis. Was tun, hier sind Spezialisten gefragt ?
      Zuletzt geändert von billyx; 23.03.2011, 20:23.

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        #4
        AW: Abbruchhinweis Pflegeversicherung

        solange die plausibilitätsprüfung nicht meckert, und alles korrekt eingetragen wurde, spricht nichts gegen einen Versand an das Finanzamt, dafür wird die Berechnung nicht benötigt.

        anschliessend kann man in einer kopie des falles mal testweise die werte verändern (KV erhöhen, PV in gleichem Maße verringern) um eine annaehernde berechnung zu erzwingen.

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          #5
          AW: Abbruchhinweis Pflegeversicherung

          Könnte man nicht den Wert der Pflegeversicherung einfach mal auf 1 Euro setzen (dann meckert ELSTER nicht mehr und ich könnte es absenden...) und parallel dazu die Bescheinigung der Krankenkasse mit den entsprechenden Echtdaten schriftlich ans Finanzamt senden ? Vielleicht können die das dann "korrigieren". Und ich will ja schließlich ehrlich bleiben...

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            #6
            AW: Abbruchhinweis Pflegeversicherung

            wie schon geschrieben, so lange alles korrekt eingetragen wurde, kann man es auch absenden. die meldung der steuerberechnung hat nichts mit der korrektheit der erklärten daten oder der moeglichkeit zum verschicken zu tun!

            irgendwas eintragen nur damit die steuerberechnung geht ist gerade falsch, denn es verändert die vormals korrekt eingetragenen daten.

            also nochmal: alles korrekt eintragen, auch wenn die steuerberechnung dann nicht funktioniert. dann einfach die datenuebermittlung ausfuehren, die hängt nicht von der berechnung ab.

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              #7
              AW: Abbruchhinweis Pflegeversicherung

              sicher, dass ich trotzt Abbruchhinweis die Steuererklärung auch absenden kann ? Ich hab es noch nicht probiert...

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                #8
                AW: Abbruchhinweis Pflegeversicherung

                ja ganz sicher. es gibt zwei pruefungen, einmal die plausibilitätsprüfung, die generell die einträge checkt und die in deinem fall nicht meckert (die fehlermeldungen sehen anders aus). nur diesen check muss man bestehen zum absenden.

                völlig unabhaengig davon gibt es die berechnungsfunktion als optionalen service der mit dem ausfuellen und versand der erklärung als solches nichts zu tun hat. dies ist rein informativ und unverbindlich.
                fuer die berechnung werden die werte ein zweites mal nach zusätzlichen Kriterien geprüft, so das es hier zum abbruch kommen kann, auch wenn die plausibilitätsprüfung vorher nichts zu bemängeln hatte.

                das ist genau das Problem, weswegen die Berechnung imho manchmal mehr schadet als nutzt. es verfuehrt diejenigen, die ihre erklärung vermutlich korrekt und absende-bereit haben dazu, an den werten herumzufummeln, bis die berechnung funktioniert - und dadurch womoeglich hinterher falsche daten einzusenden.

                am schluss beschwert man sich dann am besten noch obendrauf, das das finanzamt die falsch erklärten sachen korrigiert und das ergebnis des bescheides von der möglicherweise falschen berechnung abweicht. ;-)

                daher siehe meine erste antwort: wenn die berechnung nicht funktioniert, aber die eigenen daten korrekt eingetragen wurden, ignorieren und erstmal die erklärung abschicken.

                anschliessend kann man in einer kopie der erklärung herumspielen, um die berechnung zum laufen zu bewegen und ein näherungs-ergebnis zu erhalten. diese kopie schickt man aber tunlichst nicht ans FA.

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