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Abbruchhinweis: soziale Pflegeversicherung

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    Abbruchhinweis: soziale Pflegeversicherung

    Hallo,
    bei mir kommt der AHW
    Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung, Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt

    Meinen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung habe ich jedoch in Zeile 26 der Anlage N gemacht.

    Was mache ich falsch?

    Schoenen Abend!

    #2
    AW: Abbruchhinweis: soziale Pflegeversicherung

    Zeile 26 der Anlage N ist bei mir Insolvenzgeld. Die soziale Pflegeversicherung gehört auf die Anlage Vorsorgeaufwand. Entweder wird der Eintrag automatisch über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen oder je nach Fallgestaltung in die Zeilen 16, 17, 21, 32, 36 einzutragen.

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      #3
      AW: Abbruchhinweis: soziale Pflegeversicherung

      Hallo korsika,
      Den Wert habe ich bei Anlage N, 1. Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
      Die Zeile 26 heißt hier "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" und wird dann in die Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 15 übernommen und ist hier grau hinterlegt.

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        #4
        AW: Abbruchhinweis: soziale Pflegeversicherung

        dann wurden noch an anderer stelle beiträge zu krankenversicherungen erklärt, sh. die liste von korsika, dem hinzuzufuegen ist ggf. die anlage Kind oder Anlage Unterhalt auf der beitraege erklärt werden könnten.

        generell gilt auch: nullen in den feldern ist meist eine schlechte idee...

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