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Studienkredit - Rückzahlung

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    Studienkredit - Rückzahlung

    Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir ja jemand helfen...

    Sind Rückzahlungsraten eines Studienkredits der kfw-Bank als Werbungskosten, Sonderausgaben oder ähnliches abzugsfähig? Wenn ja, wo müsste ich die Summe eintragen?

    Vielen Dank schonmal vorab,
    anolge
    Zuletzt geändert von ; 23.03.2011, 12:52.

    #2
    AW: Studienkredit - Rückzahlung

    die frage kann man sich vermutlich leicht selbst beantworten: wurde die erhaltene leistung/kreditsumme damals als einkommen versteuert? wohl nicht... wieso sollten dann also die rueckzahlungsraten steuerlich abzusetzen sein?

    die Rueckzahlung selbst ist ja eigentlich keine eigene Belastung, das Geld hatte man ja von jemand anders bekommen. wenn überhaupt sind in diesem Zusammenhang lediglich Zinsen abzugsfähig, falls welche anfallen...

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      #3
      AW: Studienkredit - Rückzahlung

      hallo miteinander :-),

      die raten für einen studienkredit, d. h. die kosten für eine erstausbildung, sind als Sonderausgaben anrechenbar. bezahlst du im monat 250 € zurück, dann sind es im jahr 2500 €. diese summe gilt dann als dauernde sonderbelastung.

      guckst du hier:
      http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=-1&softlinkID=18180&softCache=true

      aber ich lasse mich auch gerne belehren.

      genereller tipp: so viel wie möglich angeben und belegen. dann abwarten was finanzamt sagt. oder gleich zur lohnsteuerhilfe, wenn einem das ausfüllen der eigenen steuererklärung keinen spass macht :-D (kosten: < 100€)

      wenn jemand eine andere meinung aufgrund anderer informationen hat, dann immer her damit! :-) ist ja alles nicht so einfach zu durchschauen.

      beste grüße
      björn

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        #4
        AW: Studienkredit - Rückzahlung

        Björn dürfte da richtig liegen

        BAFÖG ist lt. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2008 weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben absetztbar.

        Bei der Aufnahme eines Studiendarlehns während des Studiums sieht das wohl anders aus. Da sind die Zinsen steuerlich absetztbar.

        Kommentar


          #5
          AW: Studienkredit - Rückzahlung

          http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=-1&softlinkID=18180&softCache=true

          Das Thema dort:
          Studienkosten Sonderausgaben (damit kein ÜBERTRAG von im entsprechenden Jahr nicht ausgewirkter Kosten) oder Werbungskosten? Das die Kosten im Studienjahr entstanden sind und im Studienjahr in den Steuerbescheid einfließen, ist dort kein Thema.

          Um es zu verdeutlichen:
          Ich nehme in 2009 ein Darlehen von 10.000 € auf, weil ich nichts verdiene. Ich studiere. Das Geld geht für meine Lebensführung, für meine Bücher etc. drauf.
          Im Steuerbescheid 2009 sind meine Studiumsbezogene Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten berücksichtigt.

          Ich beende mein Studium 2010, beginne zu arbeiten, verdiene Geld, zahle Steuern und muss per Ratenzahlung mein Darlehen von 10.000 € abstottern.

          Wieso sollte das Finanzamt verpflichtet sein, die schon in 2009 steuerlich berücksichtigten Beträge ein ZWEITESMAL als Ausgabe anzusetzen?

          Kommentar


            #6
            AW: Studienkredit - Rückzahlung

            Steuerlich absetztbar ist auch nicht die Tilgung, sondern die Zinsen!

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              #7
              AW: Studienkredit - Rückzahlung

              http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Studienkredit/Konditionen.jsp

              ... Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
              Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie bei Ihren Lebenshaltungskosten mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat. Zweimal jährlich, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, können Sie den monatlichen Darlehensbetrag an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen oder die Auszahlung stoppen. ...

              Lebenshaltungskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig. Auch nicht die Zinsen für ein Darlehen, soweit sie auf Lebenshaltungskosten entfallen. Natürlich wird einiges auf das Studium entfallen. Insoweit denke ich ist die Antwort richtig, dass die Zinsen steuerlich berücksichtigt werden können.

              Kommentar


                #8
                AW: Studienkredit - Rückzahlung

                In dem Link ging es nur darum, WIE ganz konkrete, in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehende Kosten in Form von Studien- und Prüfungsgebühren anerkannt werden, aber nicht um Kosten der privaten Lebensführung. Ein Studienkredit dient aber nicht nur der Begleichung von direkten Studienkosten (Prüfungsgebühr, Bücher,...), sondern i.A. auch dem normalen Lebensunterhalt (Miete,Ernährung,Freizeit,usw.).
                Wer will bzw. kann diese Aufteilung des Studienkredites vornehmen ?
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: Studienkredit - Rückzahlung

                  wieder hallo miteinander,

                  die frage, die kent sich stellt, stellen sich auch die gerichte. das argument geht so: weil ich studiere habe ich keine zeit/ möglichkeit meinen lebensunterhalt zu erarbeiten. daher ist die gesamte leihsumme als studienkosten zu betrachten. daher jede rate auch voll absetzbar - nicht nur die zinsen.

                  ich habe einen 70% job als wimi, sk 1, alles ganz normal. wenn ich nur die zinsen anrechnen lassen könnte, müsste ich noch steuern nachzahlen ;-).

                  ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++
                  http://www.steuertipps.de/bildsteuer/?menuID=-1&navID=-1&softlinkID=18180&softCache=true

                  zitat aus obigem link:

                  ****Die Kosten der Berufsausbildung kann nur derjenige als Sonderausgaben abziehen****, der die Ausbildung absolviert. Tragen Sie als Eltern die Kosten für die Ausbildung Ihrer Kinder, können Sie die Ausbildungskosten nicht steuerlich geltend machen. Sie haben nur Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.

                  ich nehme gerne andere argumente entgegen, aber bitte nur mit beleg, sonst wird das diskutieren sehr müßig!!

                  beste grüße
                  björn

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                    #10
                    AW: Studienkredit - Rückzahlung

                    noch ein nachtrag:

                    noch sieht das nicht jedes finanzamt so, aber:




                    Der Fiskus ist selbstverständlich an Ihrem beruflichen Erfolg interessiert; denn wer einen Job hat, zahlt mehr Steuern als bisher. :-)))

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                      #11
                      AW: Studienkredit - Rückzahlung

                      na ja,

                      aus dem Urteil des FG Münster ist das nicht herauszulesen.

                      Die Presseerklärung des FG hierzu.

                      http://www.sis-verlag.de/archiv/4006-fg-muenster-kosten-des-erststudiums-sind-keine-werbungskosten

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                        #12
                        AW: Studienkredit - Rückzahlung

                        studienkredite sind keine werbungskosten, sondern sonderausgaben/sonderbelastungen.

                        wenn die kompletten zinsen der darlehen angerechnet werden, ist es schwer zu begründen, warum denn die raten zum darlehen nicht abzugsfähig sind.

                        denn: entweder man muss genau nachweisen, was vom darlehensbetrag eben nicht fürs essen und trinken und wohnen und feiern und etc. , sondern fürs studium verwendet wurde.

                        wenn dem so ist, dann dürfte ja auch nur ein teil der zinsen anrechenbar sein.

                        wer a sagt, muss auch b sagen. verständlich?

                        außerdem: das geld des darlehens, welches man nicht direkt fürs studium verwendet hat, kam dem fiskus ja auch schon zu Gute in form von Mehrwertsteuer etc. es sei denn man hat alles für drogen und online-poker ausgegeben. X-D

                        da studiendarlehen, außer bafög, recht neu sind, ist das ganze auch noch nicht rechtlich eindeutig geklärt.

                        beste grüße
                        björn
                        Zuletzt geändert von bjrnf; 07.04.2011, 17:49.

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                          #13
                          AW: Studienkredit - Rückzahlung

                          das argument geht so: weil ich studiere habe ich keine zeit/ möglichkeit meinen lebensunterhalt zu erarbeiten. daher ist die gesamte leihsumme als studienkosten zu betrachten. daher jede rate auch voll absetzbar - nicht nur die zinsen.
                          diese betrachtungsweise ist imho nicht haltbar.

                          wuerde ich nicht studieren und bekäme keinen job, könnte ich meinen lebensunterhalt auch nicht verdienen.
                          daraus kann ich jedoch kein recht ableiten mir einen kredit zu besorgen und dessen raten später, wenn ich evtl. eine arbeit habe, als werbungskosten oder dergleichen geltend zu machen.

                          anderer blickwinkel: wenn ich waehrend des studiums nebenher arbeite fuer meinen lebenunterhalt, so muss ich dieses einkommen versteuern.
                          wenn also der studienkredit und bafög dieses einkommen im sinne des lebensunterhaltes ersetzt, müsste es also bereits bei auszahlung auch steuerpflichtig sein!

                          wie man es dreht und wendet. man kann genau die kosten absetzen, die durch das studium bedingt sind. und zwar in dem zeitpunkt in dem sie anfallen. das heisst die gebühren bücher whatever schon während des studiums (stichwort verlustvortrag). und die zinsen fuer das darlehen eben auch nach dem studium.

                          gerade die absetzbarkeit der zinsen traegt ja dem argument rechnung, das der kredit nur des studiums wegen aufgenommen wurde, sie sind also nicht nur teilweise dadurch veranlasst. essen und trinken muss man egal ob man studiert oder nicht, die reinen kosten dafuer kann man nie absetzen (ausser VMA, aber das ist ein anderes thema).

                          im endeffekt: wenn ich den gesamten studienkredit fuers studium benötige kann und muss ich dies anhand der tatsaechlichen kosten bereits waehrend des studiums geltend machen und vortragen.

                          und das mit der mehwertsteuer ist ebenfalls ein reichlich schwaches argument. bücher zB sind auch mit mehrwertsteuer belastet obwohl ggf. studienbedingt, ich kann also nicht im umkehrschluss behaupten, wenn es nicht studienbedingt ist, so kann ich es doch absetzen, weil der staat ja MWSt vereinnahmt hat ?!

                          viel erfolg damit, jemanden zu finden der dieser argumentation folgt.
                          dabei aber bitte unterscheiden zwischen echter Anerkennung der Kosten durch das FA und schlichter nicht-überprüfung. nur weil etwas durchs FA mehr oder weniger ungeprüft durchläuft, heisst ja noch nicht das es korrekt ist oder ein recht darauf begruendet.

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                            #14
                            AW: Studienkredit - Rückzahlung

                            hi, aus dem imho ( ich lese das jetzt mal als: im moment) lässt sich für mich erschließen, das meine argumentation nicht ganz von der hand zu weisen ist. ich stimme dir zu, dass man es auch wie du sehen kann. obwohl auch dagegen argumente zu bringen sind. aber wir sind ja zum glück/ leider nicht die instanz, die das zu entscheiden hat.

                            jetzt ganz übertrieben: ich studiere ja nur, damit ich einen gut bezahlten job bekomme. dies ist auch im interesse des staates, nicht nur wegen mehr gezahlter lohnsteuer. ;-)
                            würde ich nicht studieren, dann würde ich arbeiten. da ich aber studieren musste ( für den staat ;-)) konnte ich nicht arbeiten. wenn ich mir geld leihe, auch für den lebensunterhalt, dann ist das geliehene geld kein einkommen, denn einkommen muss man verdienen und nicht leihen, sondern das geld ist eine investition in die ausbildung. die qualität der ausbildung bestimmt, zumindest in den meisten fällen, mein einkommen. das ist mein argument. usw.

                            noch ist meine argumentationslinie durch keine rechtliche regelung legitimiert. Die frage ist dann: Sind die arbeiter im fa einfach zu doof, die höhe, die man angibt zu erkennen als das, was sie aussagt? oder: ist das "kulante" verhalten seitens des fa vll. doch anders zu erklären? ;-)

                            man weiß es nicht, man munkelt nur! :-D

                            probieren geht über studieren.

                            mein kontostand unterscheidet sehr wohl zwischen schlampigen finanzbeamten und einfach-glück-gehabt-haben :-)

                            danke, dass du mir viel erfolg wünscht. alle, die in der prekären lage sind, sich zusätzlich zum bafög schulden aufgenommen zu haben, um in regelstudienzeit fertig zu werden, haben diesen erfolg nötig, solange die rechtsprechung so ausbildungsfeindlich ausgerichtet ist. nicht jeder kann und will sich von seinen eltern aushalten lassen. und studieren kann man nicht mit einem kleinen nebenjob zwischen den vorlesungen, wenn man keine mini.max-strategie im studium fahren will! denn wie viele stunden, denkst du, muss man arbeiten, um sich das alles zu finanzieren, wenn man allein pro semester min. 700€ gebühren zahlen muss?

                            deine argumentation ist nur auf dem ersten blick sehr `staatsdienlich` :-))

                            ich freue mich auf antwort. petition für sammelklagen wär auch nicht schlecht! :-))

                            FREIER ZUGANG ZUR BILDUNG OHNE BENACHTEILIGUNG MUSS SICH AUCH IM STEUERRECHT NIEDERSChLAGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!

                            beste grüße
                            björn

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                              #15
                              AW: Studienkredit - Rückzahlung

                              Wenn man der Auffassung von Björn weiter folgt, könnte man ja davon ausgehen, dass die Finanzierung meines PKW auch steuerlich absetztbar ist!!!!!
                              Schließlich fahre ich ja zur Arbeit, dort bekomme ich Lohn, zahle Steuern..... das Ganze kann man dann bis sonst wo treiben.
                              Aber leider ist dem nicht so!!!!!!
                              Es sollte hier nicht Träumen oder Wunschdenken nachgehangen werden. Die Realität ist doch so, dass die "schlampigen finanzbeamten" sich nach Dienstanweisungen und Rechtsprechung richten. Also bitte sachlich bleiben, es sind bestimmt auch viele Finanzbeamte helfend in diesem Forum unterwegs und da sind solche Äußerungen nicht angebracht.

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