Hallo,
leider konnte mir noch niemand bei folgendem Scenario einen Rat geben:
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma - meinen Arbeitsplatz kann ich deshalb als wechselnde Arbeitsstätte ansetzen, da mein Einsatz beim Kunden immer zeitlich befristet ist. Neben den gefahrenen Kilometer zum Arbeitsplatz hin und zurück (0,3€/km) habe ich gelesen das ich auch für die ersten 3 Monate bei abwesenheiten über 8 Stunden eine Verpfleungspauschale von 6€ pro Tag veranschlagen kann.
Hierzu meine erste Frage:
Muss ich hierzu die real gearbeiteten Tage von Januar bis März betrachten oder kann ich mir eine beliebige dreimonatige Zeitspanne suchen, in denen ich möglichst viele Arbeitstage mit Abwesenheiten >8Std. hatte? Der Monat Januar ist ja Urlaubsbedingt im Allgemeinen nicht sehr ertargreich in dieser Hinsicht.
Jetzt wirds nochmal komplizierter:
Zu meinem Einsatz an der wechselnden Arbeitsstätte habe ich im Steuerjahr noch zwei mehrwöchige Dienstreisen ins Ausland getätigt. Die dabei entstandenen Verpflungsaufwände wurden mir vom Arbeitsgeber steuerfrei erstattet und tauchen auch so auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auf. Ich muss die Dienstreisen, insbesondere deren Verpflegungsaufwand, als Werbungskosten veranlagen, da mir sonst der gezahlte steuerfreie Verpflegungsaufwand für die Dienstreise von den Werbungskosten abgezogen wird!
Hierzu die zweite Frage:
Wie muss ich den Verpflegungsaufwand aus der Dienstreise (der mir ja vom Arbeitgeber erstattet wurde) mit dem Verpflegungsaufwand für die wechselnde Arbeitsstätte verrechnen? Ist das vollkommen unabhängig voneinander? Über einen Rat/Tip währe ich sehr dankbar.
viele Grüße
Bernhard
leider konnte mir noch niemand bei folgendem Scenario einen Rat geben:
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma - meinen Arbeitsplatz kann ich deshalb als wechselnde Arbeitsstätte ansetzen, da mein Einsatz beim Kunden immer zeitlich befristet ist. Neben den gefahrenen Kilometer zum Arbeitsplatz hin und zurück (0,3€/km) habe ich gelesen das ich auch für die ersten 3 Monate bei abwesenheiten über 8 Stunden eine Verpfleungspauschale von 6€ pro Tag veranschlagen kann.
Hierzu meine erste Frage:
Muss ich hierzu die real gearbeiteten Tage von Januar bis März betrachten oder kann ich mir eine beliebige dreimonatige Zeitspanne suchen, in denen ich möglichst viele Arbeitstage mit Abwesenheiten >8Std. hatte? Der Monat Januar ist ja Urlaubsbedingt im Allgemeinen nicht sehr ertargreich in dieser Hinsicht.
Jetzt wirds nochmal komplizierter:
Zu meinem Einsatz an der wechselnden Arbeitsstätte habe ich im Steuerjahr noch zwei mehrwöchige Dienstreisen ins Ausland getätigt. Die dabei entstandenen Verpflungsaufwände wurden mir vom Arbeitsgeber steuerfrei erstattet und tauchen auch so auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auf. Ich muss die Dienstreisen, insbesondere deren Verpflegungsaufwand, als Werbungskosten veranlagen, da mir sonst der gezahlte steuerfreie Verpflegungsaufwand für die Dienstreise von den Werbungskosten abgezogen wird!
Hierzu die zweite Frage:
Wie muss ich den Verpflegungsaufwand aus der Dienstreise (der mir ja vom Arbeitgeber erstattet wurde) mit dem Verpflegungsaufwand für die wechselnde Arbeitsstätte verrechnen? Ist das vollkommen unabhängig voneinander? Über einen Rat/Tip währe ich sehr dankbar.
viele Grüße
Bernhard
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