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Verpfegungsaufwand bei wechelnder Arbeitsstätte und Dienstreise. Wie veranlagen?

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    Verpfegungsaufwand bei wechelnder Arbeitsstätte und Dienstreise. Wie veranlagen?

    Hallo,

    leider konnte mir noch niemand bei folgendem Scenario einen Rat geben:

    Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma - meinen Arbeitsplatz kann ich deshalb als wechselnde Arbeitsstätte ansetzen, da mein Einsatz beim Kunden immer zeitlich befristet ist. Neben den gefahrenen Kilometer zum Arbeitsplatz hin und zurück (0,3€/km) habe ich gelesen das ich auch für die ersten 3 Monate bei abwesenheiten über 8 Stunden eine Verpfleungspauschale von 6€ pro Tag veranschlagen kann.

    Hierzu meine erste Frage:
    Muss ich hierzu die real gearbeiteten Tage von Januar bis März betrachten oder kann ich mir eine beliebige dreimonatige Zeitspanne suchen, in denen ich möglichst viele Arbeitstage mit Abwesenheiten >8Std. hatte? Der Monat Januar ist ja Urlaubsbedingt im Allgemeinen nicht sehr ertargreich in dieser Hinsicht.

    Jetzt wirds nochmal komplizierter:
    Zu meinem Einsatz an der wechselnden Arbeitsstätte habe ich im Steuerjahr noch zwei mehrwöchige Dienstreisen ins Ausland getätigt. Die dabei entstandenen Verpflungsaufwände wurden mir vom Arbeitsgeber steuerfrei erstattet und tauchen auch so auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auf. Ich muss die Dienstreisen, insbesondere deren Verpflegungsaufwand, als Werbungskosten veranlagen, da mir sonst der gezahlte steuerfreie Verpflegungsaufwand für die Dienstreise von den Werbungskosten abgezogen wird!

    Hierzu die zweite Frage:
    Wie muss ich den Verpflegungsaufwand aus der Dienstreise (der mir ja vom Arbeitgeber erstattet wurde) mit dem Verpflegungsaufwand für die wechselnde Arbeitsstätte verrechnen? Ist das vollkommen unabhängig voneinander? Über einen Rat/Tip währe ich sehr dankbar.

    viele Grüße
    Bernhard

    #2
    AW: Verpfegungsaufwand bei wechelnder Arbeitsstätte und Dienstreise. Wie veranlagen?

    1.
    bei jeder neuen Arbeitsstätte fangen die 3 Monate erneut an
    (d.h. sind die Arbeitsstellen immer kürzer als 3 Monate, kann für das ganze Jahr Verpflegungsmehraufwand geltend werden)
    bei länger als 14 Stunden Abwesenheit von der WOHNUNG! sogar 12 €

    Jahr 2010 hat 253 Arbeitstage (Feiertage in der Woche bereits berücksichtig) abzüglich Ihrer Krankheits- und Arbeitstage. Das sollten sie ansetzen können

    Anlage N - 1. Auswärtstätigkeit

    2.
    Werbungskosten in gleicher Höhe geltend machen - steuerliche Auswirkung = 0, es sei denn sie haben weitere Werbungskosten zu den Dienstreisen (Übernachtung, Fahrtkosten), dann diese natürlich auch angeben.

    einfach über die Schaltfläche [Hinzufügen] die Dienstreise eingben
    Zuletzt geändert von Max_v_S; 23.03.2011, 16:26. Grund: 253 Tage!
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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