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    Denkmalschutz

    Kann in einem Mehrfamilienhaus (denkmalgeschützt) das zu 30% selbst genutzt wird, die gesamte Aufwendungssumme nach §§ 7i, 10f, 11b EStG, (8 Jahre 9% und 4 Jahre 7% der Bausumme) eingesetzt werden?
    In welchem Formular werden die Anteile des vermieteten Projektes eingetragen?

    #2
    § 7i Absatz 2 Einkommensteuergesetz
    Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle die Voraussetzungen des Absatzes 1 für das Gebäude oder Gebäudeteil und für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nachweist. ...


    - Die entsprechende Behörde stellt wenn die Voraussetzungen vorliegen die Bescheinigung aus.

    70% vermietet: 8 Jahre 9%, 4 Jahre 7%.
    2010 Anlage V, Zeile 34

    30% für eigene Wohnzwecke: § 10f EStG = 10 Jahre 9%
    2010 Anlage FW, Zeile 14

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      #3
      AW: Denkmalschutz

      Darf ich da noch eine Zusatzfrage (für 2011) stellen? Wenn man in Anlage FW, Zeile 14 was einträgt, werden automatisch die 9% berechnet, sprich man muss den vollen Betrag eingeben. Wie ich das sehe ist es in Anlage V, Zeile 34 anders, oder? Hier muss man die 9% selbst ausrechnen und dann diese 9% eintragen. Sehe ich das richtig?

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        #4
        AW: Denkmalschutz

        Ja, das ist so. Es handelt sich aber auch um unterschiedliche Sachverhalte. Anlage FW gilt nur bei Eigennutzung, Anlage V Fremdvermietung.

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