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    PC absetzen

    Hallo,

    zum steuerlichen Absetzen von meinem Heim-PC mit mehr als 10%iger beruflicher Nutzung:
    Nach meiner Kenntnis kann ich in diesem Fall 50% der Kosten absetzen.
    Außerdem kann ich wohl Kosten bis 487,90 in einem Rutsch absetzen und muss sie nicht auf 3 Jahre aufteilen.

    Ich habe folgende Ausgaben:
    750,- PC ohne Peripherie -> 50% -> 375,-
    20,- PC-Maus -> 50% -> 10,-
    15,- Tastatur -> 50% -> 7,50
    80,- Betriebssystem für PC -> 50% -> 40,-

    Also hatte ich Gesamtkosten von 865,-.
    50% davon sind 432,50, das ist weniger als die 487,90.
    Kann ich das also auf einmal absetzen?

    Außerdem hatte ich 60,- Kosten für einen Multifunktionsdrucker.
    Davon 50% sind 30,-.
    Diese kann ich doch separat davon auch absetzen oder?

    #2
    AW: PC absetzen

    Sind Sie Arbeitnehmer oder selbstständig?

    Das mit der mehr als 10%igen Nutzung ist was fürs Betriebsvermögen.

    Werbungskosten wenn überhaupt nur nach dem Umfang der tatsächlichen Nutzung.

    Kommentar


      #3
      AW: PC absetzen

      Was ist ne Maus ohne PC.
      Was ist ne Tastatur ohne PC.
      Was ist ein PC ohne Betriebssystem?

      Danach könnte man fragen, ob oder wie was "abgesetzt"
      werden könnte, je nach Verwendung.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: PC absetzen

        Hallo,

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Sind Sie Arbeitnehmer oder selbstständig?

        Das mit der mehr als 10%igen Nutzung ist was fürs Betriebsvermögen.

        Werbungskosten wenn überhaupt nur nach dem Umfang der tatsächlichen Nutzung.
        Ich bin Arbeitnehmer.
        Lt. einem Artikel in der Stiftung Warentest (07/04), kann man die Hälfte der Kosten pauschal von der Steuer absetzen, wenn die berufliche Nutzung mindestens 10% beträgt
        (Bundesfinanzhof Az. VI R 135/01)
        Da steht nichts von Selbständigkeit oder dem nach dem Umfang der tatsächliche Nutzung.

        Ciao
        Andi

        Kommentar


          #5
          AW: PC absetzen

          Hallo,

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Was ist ne Maus ohne PC.
          Was ist ne Tastatur ohne PC.
          Was ist ein PC ohne Betriebssystem?

          Danach könnte man fragen, ob oder wie was "abgesetzt"
          werden könnte, je nach Verwendung.
          Ich verstehe diese Antwort überhaupt nicht. Aber vermutlich wurde meine Frage auch gar nicht verstanden.

          Ciao
          Andi

          Kommentar


            #6
            AW: PC absetzen

            Die Frage wurde wohl verstanden, nur die Antwort nicht.
            Maus, Tastatur und BS gehören zusammen, also nicht aufgeteilt,
            beziehungsweise addiert.

            Das OB überhaupt der Absetzung muss wohl erst noch geklärt werden.
            Ich hätte auch gern grundsätzlich meinen PC abgesetzt.

            Ich will hier kein Referat über selbständig oder unselbständige Wirtschaftsgüter
            und deren Abschreibung halten.
            Zuletzt geändert von stiller; 26.03.2011, 20:15. Grund: Wirtschaftsgüter
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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              #7
              AW: PC absetzen

              hier mal nachlesen,

              http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/19990423.htm

              und für die Bemessung der Afa sind die Anschaffungskosten maßgebend.

              Kommentar


                #8
                AW: PC absetzen

                Hi,

                siehe hier:

                http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Heimcomputer-Pauschal-von-der-Steuer-absetzen-1184796-2184796/

                Darauf bezogen sich meine Fragen.

                -
                Ciao
                Andreas

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                  #9
                  AW: PC absetzen

                  der Artikel aus Test ist nicht mehr so aktuell, bitte nachlesen aus dem vorhergehenden Post.

                  Danach gilt:

                  Bei einer privaten Mitbenutzung von nicht mehr als 10 v.H. können die gesamten Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Anschaffungskosten der PC-Anlage einschließlich der Peripheriegeräte (wie Monitor, Drucker, Scanner etc.) über die voraussichtliche Gesamtdauer der Nutzung verteilt werden.

                  Der Anteile der beruflichen Nutzung ist nachzuweisen.

                  Die aufgeführten Gesamtkosten von 865 Euro sind auf 3 Jahre zu verteilen.
                  Zuletzt geändert von sophie m.; 27.03.2011, 13:36. Grund: Berichtigung

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