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Keine Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen

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    Keine Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen

    Ich bin verheiratet, werde getrennt veranlagt und habe hohe außergewöhnliche Belastungen wg. Krankheit geltend gemacht (über der zumutbaren Belastung!). Elster berücksichtigt diese jedoch gar nicht in der Berechnung. Warum?
    Vielen Dank und Grüße

    Kati

    #2
    AW: Keine Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen

    Du hast die Beträge in Zeile 68 eingetragen, und in der Steuerberechnung tauchen sie überhaupt nicht auf?

    Ich hab mal getestet mit Beträgen unter der zumutbaren Belastung, da erscheinen ja die Beträge in der Steuerberechnung hinter den Sonderausgaben, auch wenn sie sich dann nicht auswirken.

    Auf der anderen Seite kann es evtl. sein (so einen Thread gab es schon mal) dass womöglich die Einkünfte des Ehegatten bei der Berechnung des zumutbaren Belastung mit berücksichtigt werden müssten. Dann ...

    Nein, das hab ich jetzt auch noch schnell ausprobiert. Die Außergewöhnlichen Belastungen werden zwar in der Berechnung nicht berücksichtigt, es erscheint aber auf Seite 1 der Steuerberechnung der Hinweis:

    'Bei der Steuerberechnung können einige Sachverhalte bei getrennter Veranlagung nur berücksichtigt
    werden, wenn auf der Anlage "zusätzliche Angaben zur Steuerberechnung" weitere Aussagen gemacht
    werden.'

    Ist das bei Dir nicht so?

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen

      @elefant: korrekt, für die agb berechnung sind die angaben zum ehegatten bei getrennter veranlagung zwingend erforderlich und daher im zusatzformular einzutragen. die zumutbare eigenbelastung rechnet sich bei getrennter veranlagung immer vom gesamteinkommen beider ehegatten - daher werden die agBs beider zusammengerechnet, die gemeinsame zumutbare belastung abgezogen und dann erfolgt eine verteilung 50/50 auf beide - will man anders verteilen müssen beide gemeinsam ein anderes verteilungsverhältnis beantragen

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