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    Private Krankenversicherung

    Frage: Sind bei der Privat-KV(PKV) nichteingereichte Kosten von der Steuer absetzbar???
    Beispiel:
    Jahresbeitrag 3000 €
    Jahresrückerstattung der PKV = 1000 €.
    Angefallene Jahres-Kosten (aber nicht der PKV zur Erstattung eingereicht) für Medizin usw. 400 €.
    In der Steuererklärung sind 3000 € für Beiträge sowie 1000€ Erstattung anzugeben. Kann ich die 400 € auch absetzen???
    Für eine Antwort wäre ich dankbar.
    DC63

    #2
    AW: Private Krankenversicherung

    ja, aber nicht im bereich der beiträge und beitragserstattungen, da es sich ja bei arztrechnungen um krankheitskosten handelt und nicht wie bei den versicherungen selbst um vorsorgeaufwendungen (also andere Baustelle).

    krankheitskosten können nur im bereich aussergewöhnliche belastungen, zeile 68 hauptvordruck eingetragen werden. ob sie sich steuerlich auswirken, haengt dann noch von der sog. zumutbaren belastung ab...

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      #3
      AW: Private Krankenversicherung

      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
      ja, aber nicht im bereich der beiträge und beitragserstattungen, da es sich ja bei arztrechnungen um krankheitskosten handelt und nicht wie bei den versicherungen selbst um vorsorgeaufwendungen (also andere Baustelle).

      krankheitskosten können nur im bereich aussergewöhnliche belastungen, zeile 68 hauptvordruck eingetragen werden. ob sie sich steuerlich auswirken, haengt dann noch von der sog. zumutbaren belastung ab...
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!!!!

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        #4
        AW: Private Krankenversicherung

        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        ja, aber nicht im bereich der beiträge und beitragserstattungen, da es sich ja bei arztrechnungen um krankheitskosten handelt und nicht wie bei den versicherungen selbst um vorsorgeaufwendungen (also andere Baustelle).

        krankheitskosten können nur im bereich aussergewöhnliche belastungen, zeile 68 hauptvordruck eingetragen werden. ob sie sich steuerlich auswirken, haengt dann noch von der sog. zumutbaren belastung ab...
        Wie sieht es denn mit der Selbstbeteiligung zur PKV aus, kann ich die auch in Zeile 68 angeben oder wo sonst?

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          #5
          AW: Private Krankenversicherung

          tatsaechlich selbst getragenen krankheitskosten können als aussergewöhnliche belastungen in zeile 68 Hauptvordruck eingetragen werden.
          das umfasst natuerlich auch die durch einen selbstbehalt entstandenen Kosten.

          (was natuerlich nicht geht, wäre den gesamtbetrag des selbstbehalts pauschal einsetzen, ohne das tatsaechlich krankheitskosten angefallen sind.)

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            #6
            AW: Private Krankenversicherung

            Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
            tatsaechlich selbst getragenen krankheitskosten können als aussergewöhnliche belastungen in zeile 68 Hauptvordruck eingetragen werden.
            das umfasst natuerlich auch die durch einen selbstbehalt entstandenen Kosten.

            (was natuerlich nicht geht, wäre den gesamtbetrag des selbstbehalts pauschal einsetzen, ohne das tatsaechlich krankheitskosten angefallen sind.)
            Da war ich tatsächlich gedanklich auf "dem falschen Dampfer". Also einfach alle Krankheitskosten angeben in Zeile 68 Hauptvordruck. Die SB ist ja bereist berücksichtigt bei den erstatteten Beträgen der PKV.

            Danke!

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              #7
              AW: Private Krankenversicherung

              PS: bei Eintraegen in Zeile 68 muss auch immer Zeile 72 ODER 73 ausgefuellt werden fuer die Ermittlung der zumutbaren Belastung ;-)

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