Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reisekosten bei Leiharbeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reisekosten bei Leiharbeit

    Hallo zusammen..

    ich habe letztes Jahr schon die Steuer gemacht und habe damals die Fahrtkosten meines Mannes als Reisekosten abgesetzt. Bedingt durch die Leiharbeit ist das ja möglich.

    Ich mache gerade die Steuererklärung für 2010 und bekomme das einfach nicht in das Formular. Er meckert irgendwie. Ich habe nun alle Fahrtkosten als Reisekosten drin ( ich meine ich hatte letztes Jahr entweder doppelte Tage oder gleich die 2fache Strecke, weil da ja Hin und Rückfahrt abgesetzt werden kann ).

    Nun habe ich folglich auch nichts bei den normalen Fahrtkosten drin.. Das bemängelt er aber..

    Hab ich irgendwo nen Denkfehler oder ähnliches??

    Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Danke..

    Einen schönen Abend noch

    #2
    Reisekosten bei Leiharbeit

    Anlage N, Zeile 31 - 40:
    Alles raus, wenn keine regelmäßige Arbeitsstätte angefahren worden ist.

    Anlage N, unterhalb der Zeile 49 (gehört zur Zeile 50) :

    Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten

    Regelmäßige Arbeitsstätte: Entweder ankreuzen das keine vorhanden ist ODER in der Zeile darunter die Adresse eintragen (dürfte bei Leiharbeit eher KEINE sein).

    Zeitraum: xxxx2010 bis xxxx2010
    Tätigkeit: Was tut man im entsprechenden Zeitraum.

    Es gibt die Möglichkeit mehrere Eintragungen vorzunehmen.
    Das dürfte wegen der unterschiedlichen Tätigkeitsstätten interessant sein. Sobald man länger als 3 Monate an einem Ort verweilt, wird das zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

    Reisekosten für Auswärtstätigkeiten: Die Summe aller Fahrtkosten eintragen.
    Mehraufwendungen für Verpflegung: Die Summe aller Mehraufwendungen eintragen.

    Zeile 51 und 56 entsprechend noch die Erstattungen vom Arbeitgeber.

    Kommentar


      #3
      AW: Reisekosten bei Leiharbeit

      Hallo,

      gilt das allgemein bei Leiharbeit, dass ich die Fahrtkosten als Reisekosten absetzen kann, auch wenn ich das ganze Jahr am selben Einsatzort war?

      LG Claudia

      Kommentar


        #4
        AW: Reisekosten bei Leiharbeit

        Zitat von Aron Beitrag anzeigen
        Sobald man länger als 3 Monate an einem Ort verweilt, wird das zur regelmäßigen Arbeitsstätte.
        . .

        Kommentar


          #5
          AW: Reisekosten bei Leiharbeit

          In einem aktuellen Urteil hat des FG Münster (13 K 456/10) auch bei einem monatelangen Aufenthalt als Leiharbeiter an einem Arbeitsplatz den Abzug als volle Fahrtkosten (Reisekosten mit 0.30€ je gefahrenen km) anerkannt. Im konkreten Fall war der Arbeitnehmer mehr als ein Jahr bei der gleichen Firma als Leiharbeiter beschäftigt.
          Die Info zum Nachlsesen gibts hier:
          http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-12/urteil-leiharbeiter-fahrtkosten

          Fazit: Ich würde mich auf das Urteil berufen und die vollen Kosten beantragen.
          mfg. - Kent

          Kommentar

          Lädt...
          X