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Angaben widersprechen Geburtsdatum???

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    Angaben widersprechen Geburtsdatum???

    Ich verzweifel grade bei der Anlage Kind. Vielleicht habe ich einen Denkfehler? Meine älteste Tochter ist diesen Sommer in die Schule gekommen. Allerdings ist sie am 01.08.2003 geboren und wurde für ein Jahr zurückgestellt. Jetzt möchte ich die Betreuungskosten vom Kindergarten eingeben, doch es wird immer rot hinterlegt mit dem Hinweis: die Angaben widersprechen dem Geburtsdatum! Wenn ich das Feld nutze "es liegen keine der vorgenannten Gründe vor" wird mir der Betrag nicht angerechnet.
    Was kann ich tun??? Sämtliche Datumseingaben werden rot hinterlegt!
    Bei meiner zweiten Tochter habe ich alles genau gleich erfasst. Sie ist nur noch jünger und daher treten keine Probleme auf.

    #2
    § 9 c Einkommensteuergesetz - da stehen die Grundlagen für die Abzugsfähigkeit.

    Absatz 2, Satz 4 gilt, wenn "Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet, das 6. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben". Am 01.08.2009 hat die Tochter das 6. Lebensjahr vollendet, ab dem Zeitpunkt gibt es keinen Sonderausgabenabzug mehr.

    Alleinstehend - man arbeitet - dann sind es Werbungskosten.
    Die Elternteile des Kindes wohnen zusammen - beide arbeiten - dann sind es Werbungskosten.
    Die Elternteile des Kindes wohnen zusammen - nur einer arbeitet, der andere führt den Haushalt und kümmert sich um die Kinder - dann sind die Kosten NICHT abzugsfähig.

    Da noch andere Möglichkeiten (eigene Ausbildung, Krankheit, Behinderung, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) mit einfließen, kann ich nicht sagen ob ein Werbungskostenabzug völlig ausgeschlossen ist. Ein Sonderausgabenabzug scheidet meinem Verständnis nach aber aus, was ELSTER ja auch entsprechend ablehnt.

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      #3
      AW: Angaben widersprechen Geburtsdatum???

      aron hat recht, wenn keine erwerbstaetigkeit vorlag, gibt es keinen abzug von KBK nach dem 01.08. mehr. die zeile mit dem 3.-6. lebensjahr kann ausgefuellt werden, mit end-datum des geburtstages.

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        #4
        AW: Angaben widersprechen Geburtsdatum???

        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        aron hat recht, wenn keine erwerbstaetigkeit vorlag, gibt es keinen abzug von KBK nach dem 01.08. mehr. die zeile mit dem 3.-6. lebensjahr kann ausgefuellt werden, mit end-datum des geburtstages.
        Das ist richtig! Ich habe das Datum bis 31.07. eingegeben (und sämtliche Daten darunter wie 30.06, 31.05..... und und und). Bis zum 31.07. war sie ja noch sechs Jahre alt und bis dahin wurde auch der Beitrag bezahlt... vielleicht versuche ich es heute abend noch mal mit dem 01.08.??? Danke jedenfalls!

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          #5
          AW: Angaben widersprechen Geburtsdatum???

          vielleicht muessen wir nochmal genauer klären: um welchen veranlagungszeitraum geht es, 2009 oder 2010?

          wie aron schon schrieb: bei den KBK zaehlt das 6. Lebensjahr, das ist mit dem 6. geburtstag beendet, dann beginnt das 7. lebensjahr...
          bei geburtstag 01.08.2003 ist also der sonderausgabenabzug spätestens nach dem 01.08.2009 nicht mehr moeglich.

          geltend gemacht werden kann das also nur noch in der steuererklärung für 2009! für 2010 gar nicht mehr.

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            #6
            AW: Angaben widersprechen Geburtsdatum???

            Vielen Dank! Jetzt hab ich´s kappiert! Für mich hieß "Ende des 6. Lebensjahres", daß es mit dem 7. Geburtstag erst zu Ende ist! (Denkfehler halt!) Für 2009 kann ich die Zahlungen nicht nachträglich eingeben weil sie ja 2010 erst gezahlt wurden. Sie war schließlich im Kindergarten und ich habe die Rechnung. Pech für mich :-(

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