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Einmalige Gewinnbeteiligung steuerlich absetzbar ?

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    Einmalige Gewinnbeteiligung steuerlich absetzbar ?

    Hallo,

    kann einen einmalige Zuwendung bzw. Gewinnbeteiligung steuerlich abgesetzt werden ?

    Wenn ja WIE mache ich das und WO trage ich das bei der Einkommenssteuererklaerung ein ?

    Ich danke schonmal im voraus dem kompetenten HelferIN!



    JNP
    JNP

    #2
    AW: Einmalige Gewinnbeteiligung steuerlich absetzbar ?

    nicht präzise genug.

    Sie haben in ihrer Firma jemanden eine Gewinnbeteiligung gewährt?

    Könnte als Betriebsausgabe den Gewinn mindern.

    Zuwendung hört sich hingegen nach Spende an.

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      #3
      AW: Einmalige Gewinnbeteiligung steuerlich absetzbar ?

      Hallo,

      nein, als Arbeitnehmer haben alle Mitarbeiter vom Arbeitgeber eine einmalige jaerhrliche Gewinnbeteiligung im Unternehmen bekommen.

      Diese ist auf der Gehaltsliste zu sehen.
      Zuletzt geändert von JNP; 30.03.2011, 20:33.
      JNP

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        #4
        AW: Einmalige Gewinnbeteiligung steuerlich absetzbar ?

        Hallo JNP,

        und wer bist du jetzt, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

        Beim AG sind es normale Personalkosten, gewinnmindernd und letztendlich daher auch steuermindernd.

        Und beim AN sind es auch normale Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (steuerpflichtig); wo man da aber was absetzen soll, kann ich nicht nachvollziehen (allein die Idee nicht).

        Grundsätzlich: Die entsprechenden Beträge sollten in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Einmalige Gewinnbeteiligung steuerlich absetzbar ?

          Ich bin Arbeitnehmer

          Ich hatte folgendes in einem Bericht gelesen

          Gewinnbeteiligung
          Für Gewinnbeteiligungen werden Sozialabgaben in Höhe von 13,07% fällig die steuerlich absetzbar sind. Der Steuersatz beträgt 25%.

          LIege ich also falsch ?
          Zuletzt geändert von JNP; 30.03.2011, 21:35.
          JNP

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            #6
            AW: Einmalige Gewinnbeteiligung steuerlich absetzbar ?

            Hallo JNP,

            dann möchtest du also nicht die Gewinnbeteiligung, sondern nur die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge absetzen; das ist schon etwas anderes:-)

            Wie ich geschrieben hatte, sollten die entsprechenden Beträge eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Sind sie das (nicht)?
            Und diese werden fast automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen, man muss nur die Daten aus der Bescheinigung komplett bei Elster in dieselbige eintragen und die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen.

            In der Regel ist man aber schon mit den normalen Sozialversicherungsbeiträgen über dem Höchstbetrag, somit wirken sich zusätzliche Versicherungen oft gar nicht aus.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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